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Synopse aller Änderungen der KK-AltRückV am 17.11.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 17. November 2016 durch Artikel 19 des 6. SGB IV-ÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KK-AltRückV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

KK-AltRückV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.11.2016 geltenden Fassung
KK-AltRückV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.11.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abgrenzung der Altersversorgungsverpflichtungen
§ 3 Versicherungsmathematische Vorgaben
§ 4 Höhe, Überprüfung und Anpassung der Zuweisungsbeträge
§ 5 Zahlverfahren
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 6 Anlage der Mittel
(Text neue Fassung)

§ 6 (aufgehoben)
§ 7 Inkrafttreten
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 6 Anlage der Mittel




§ 6 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Das Deckungskapital zur Finanzierung der Altersrückstellungen ist nach § 80 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch anzulegen.