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Synopse aller Änderungen der Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung am 07.12.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 7. Dezember 2011 durch Artikel 1 der 42. FuttMVÄÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der 42. FuttMVÄndV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2011 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2403
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Die Futtermittelverordnung gilt mit Ablauf des 25. Januar 2012 wieder in ihrer am 25. Juli 2011 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)