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Anlage 2 - UV-Schutz-Verordnung (UVSV)

V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1412 (Nr. 37)
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe § 11; FNA: 2129-54-1 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 2 Nummer 6) Wichtungsfaktoren zur Ermittlung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

von UV-Bestrahlungsgeräten werden durch folgende Wirkungsfunktion mit Parametern festgelegt:

Wellenlänge λ in nm Wichtungsfaktor Sλ
λ < 2981
298 ≤ λ ≤ 328 100,094(298 - λ)
328 < λ ≤ 400 100,015 (140 - λ)


 
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Zitierungen von Anlage 2 UVSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 UVSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 UVSV Begriffsbestimmungen
... wellenlängenabhängigen Wichtungsfaktor (Sλ) für das UV-Erythem nach Anlage 2 und dem jeweiligen Intervall der Wellenlänge Δλ in Nanometern (nm), wobei gilt ...