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Anlage 4 - UV-Schutz-Verordnung (UVSV)

V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1412 (Nr. 37)
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe § 11; FNA: 2129-54-1 Umweltschutz
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Anlage 4 (zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2) Geräte- und Betriebsbuch


Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).

Gerätebuch


Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen.

Gerätebuch (BGBl. I 2011 S. 1420)


Betriebsbuch


Der Teil „Betriebsbuch" des Geräte- und Betriebsbuches ist vom Betreiber oder durch von ihm Bevollmächtigte (Wartungsfirma etc.) zu führen und vom Betreiber zu bestätigen. Im Betriebsbuch sind alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen- und Filterwechsel, sonstige zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendigen Arbeiten und betriebseigene Prüfungen einschließlich der zugehörigen Zertifikate und Erklärungen zu dokumentieren.

Betriebsbuch Seite 1 (BGBl. I 2011 S. 1421)

Betriebsbuch Seite 2 (BGBl. I 2011 S. 1422)


Erläuterungen für das Ausfüllen des Geräte- und Betriebsbuches:


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Die Angaben im Geräte- und Betriebsbuch müssen mit den Angaben auf dem Herstellerschild, der Konformitätsbescheinigung und den Auftragsdokumenten (Auftragsbestätigung, Leistungsdaten, Lieferschein) übereinstimmen.

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Zusätzliche Einrichtungen und Angaben, die in den Spalten nicht untergebracht werden können, sind als Bemerkungen, z. B. als Fußnoten, einzutragen.

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Bei Verwendung von EDV-Ausdrucken ist der Inhalt der zutreffenden Seiten zu übernehmen. Die Ausdrucke sind fest an der entsprechenden Stelle im Geräte- und Betriebsbuch einzufügen.

Beim Betreiberwechsel ist das Geräte- und Betriebsbuch zu übergeben.



 

Zitierungen von Anlage 4 UVSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 UVSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 UVSV Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten
... Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers durchgeführt und im Betriebsbuch nach Anlage 4 dokumentiert werden; die Betriebs- und Wartungsanleitung ist in dem Geräte- und Betriebsbuch ... Betriebsbuch beizufügen, und 7. die im Geräte- und Betriebsbuch nach Anlage 4 geforderten Angaben und Unterlagen vollständig sind und auf dem jeweils aktuellen Stand ...
§ 8 UVSV Dokumentationspflichten
... und Betriebsbuch zu führen. Das Geräte- und Betriebsbuch muss zumindest die in Anlage 4 genannten Informationen enthalten. Das Geräte- und Betriebsbuch ist nach der letzten Nutzung ...