Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Geltung ab 04.08.2011, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2011 GKV-WSG Artikel 5, Artikel 46

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 6b des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 5 Nummer 3 wird aufgehoben.

2.
Artikel 46 Absatz 12 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 IfSGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 IfSGuaÄndG Inkrafttreten
... (2) Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Artikel 4 tritt am 31. Dezember 2011 in ...


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