Zitierungen von § 10 NABEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 NABEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NABEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 NABEG Anhörungsverfahren (vom 29.12.2023)
... Satz 1 gilt entsprechend für Vereinigungen. (5) Die Bestimmungen des § 10 sind auf eine Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 298
Artikel 4 BBPlGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... die Umweltverträglichkeitsprüfung zwei Wochen betragen." 8. Dem § 10 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Werden bereits ausgelegte Unterlagen ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 4 EnSiGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... und werden die Wörter „nicht nur im Einzelfall und" gestrichen. 4. Dem § 10 Absatz 3 wird folgender Satz vorangestellt: „Die Bundesnetzagentur kann auf eine ... 7. § 22 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Bestimmungen des § 10 sind auf eine Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... Möglichkeit ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen." 12. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Erörterungstermin (1) Die ... hinzuweisen." 12. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Erörterungstermin (1) Die Bundesnetzagentur erörtert die rechtzeitig ... 73 Absatz 6 Satz 1 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. e) In Absatz 8 werden nach der Angabe „§ 25" die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed