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Artikel 3 - Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. Februar 2012 BNatSchG § 54

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsangabe wird die Angabe zu § 54 wie folgt neu gefasst:

„§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften".

2.
§ 54 wird wie folgt geändert: Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 angefügt:

„(11) Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes allgemeine Verwaltungsvorschriften, insbesondere über

1.
die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen von einer Verträglichkeit von Plänen und Projekten im Sinne von § 34 Absatz 1 auszugehen ist,

2.
die Voraussetzungen und Bedingungen für Abweichungsentscheidungen im Sinne von § 34 Absatz 3 und

3.
die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000" notwendigen Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz 5."



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 NABEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NABEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 NABEEG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 5. August 2011 in Kraft. (2) Artikel 3 tritt sechs Monate nach der Verkündung in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
Artikel 2 MeeresStrategieRLUG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, wird wie folgt ...