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Artikel 7 - Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 5. August 2011 in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt sechs Monate nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. August 2011.

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