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§ 8 - Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)

neugefasst durch B. v. 19.03.2019 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2142
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 860-2-15 Sozialgesetzbuch
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§ 8 Kosten der Personalverwaltung



Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung.



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Frühere Fassungen von § 8 VKFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
vom 07.12.2018 BGBl. I S. 2274
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
vom 28.11.2014 BGBl. I S. 1886
aktuellvor 01.01.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 VKFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VKFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VKFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VKFV Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
... für Beamtinnen und Beamte (§ 7) sowie die Kosten der Personalverwaltung (§ 8 ). (3) Sächliche Aufwendungen sind die Sachkosten (§ 9) sowie die Kosten der ...
§ 13 VKFV Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten (vom 01.01.2019)
... Versorgungsaufwendungen nach § 7, Kosten der Personalverwaltung nach § 8 , Kosten der Nachwuchskräfte nach § 8a und Kosten der zentral verwalteten Verfahren der ...
§ 17 VKFV Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung (vom 01.01.2019)
... Kosten der Personalverwaltung nach § 8 wird ein Zuschlag von bis zu 2 Prozent der nach § 14 vom jeweiligen Träger bestimmten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 3. VKFVÄndV Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe zu § 8a eingefügt: „§ 8a Kosten der ... „§ 17a Bestimmung der Kosten für Nachwuchskräfte". 2. § 8 Satz 2 wird aufgehoben. 3. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:  ... Nachwuchskräfte". 2. § 8 Satz 2 wird aufgehoben. 3. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Kosten der ... c) Im neuen Satz 3 werden nach den Wörtern „Kosten der Personalverwaltung nach § 8 " die Wörter „, Kosten der Nachwuchskräfte nach § 8a" ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1886
Artikel 1 1. VKFVÄndV Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind." 6. Dem § 8 wird folgender Satz angefügt: „Aufwendungen der Träger für die zu ...