Artikel
2 Nummer 2 des
Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt gefasst:
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- „2.
- Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,".