Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes (FwEKÄndErl k.a.Abk.)

E. v. 29.08.2011 BGBl. I S. 1832 (Nr. 47)
Geltung ab 01.07.2011; FNA: 1134-4-3-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Schlussformel

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 22. September 2011 OrdenErl Artikel 2

Artikel 2 Nummer 2 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt gefasst:

 
„2.
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,".

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Artikel 2



Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die Änderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Februar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13. November 2004, beschlossen. Hierdurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert.

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen sowie die Änderungen der Verleihungsbedingungen.

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Artikel 3



Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.

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Schlussformel



Der Bundespräsident

Christian Wulff

Der Bundesminister des Innern

Hans-Peter Friedrich



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