interne Verweise§ 5 ZuV 2020 Erhebung von Bezugsdaten ... I der einheitlichen EU-Zuteilungsregeln die Menge der eingesetzten Zwischenprodukte im Sinne des § 9 Absatz 5 Satz 2 und aus dem Emissionshandelsregister die Genehmigungskennung der Anlage, von der das ... das Zwischenprodukt bezogen wird, i) bei Abgabe eines Zwischenproduktes im Sinne des § 9 Absatz 5 Satz 2 an eine andere Anlage im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes die Menge der ...
§ 10 ZuV 2020 Zuteilungsregel für die Wärmeversorgung von Privathaushalten ... abgegeben wird und sofern der auf die Produktion dieser Wärme entfallende Teil der nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a bestimmten vorläufigen jährlichen Anzahl Berechtigungen für 2013 niedriger ist als ... 1 und 2 unterbleibt, sobald der auf die Produktion dieser Wärme entfallende Teil der nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a bestimmten vorläufigen jährlichen Anzahl Berechtigungen für das betreffende Jahr ...
§ 16 ZuV 2020 Antrag auf kostenlose Zuteilung von Berechtigungen ... I der einheitlichen EU-Zuteilungsregeln die Menge der eingesetzten Zwischenprodukte im Sinne des § 9 Absatz 5 Satz 2 und aus dem Emissionshandelsregister die Genehmigungskennung der Anlage, von der das ... das Zwischenprodukt bezogen wird, g) bei Abgabe eines Zwischenproduktes im Sinne des § 9 Absatz 5 Satz 2 an eine andere Anlage im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes die jeweilige ...
§ 18 ZuV 2020 Zuteilung für neue Marktteilnehmer ... jährlichen Anzahl Berechtigungen gemäß Absatz 1 gelten § 3 Absatz 3, § 9 Absatz 3 bis 5 sowie die §§ 11 bis 15 entsprechend. Dabei ist der in den §§ 11 bis ... Antrag des Anlagenbetreibers und unbeschadet der Zuteilung für die Anlage gemäß § 9 die Anzahl der für die zusätzliche Kapazität kostenlos zuzuteilenden Berechtigungen ... gekürzt. Daraus ergibt sich die endgültige Jahresgesamtmenge. § 9 Absatz 7 gilt entsprechend. (7) Zur Bewertung weiterer Kapazitätsänderungen legt die ...
§ 21 ZuV 2020 Teilweise Betriebseinstellungen ... seine Aktivitätsrate in einem Kalenderjahr gegenüber der in der Zuteilung nach den §§ 9 , 18 oder 19 zugrunde gelegten Aktivitätsrate (Anfangsaktivitätsrate) um mindestens 50 ...
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