Bekanntmachung - Gedenkmünze „100 Jahre Hamburger Elbtunnel" (GMünze100JahreElbtunnel k.a.Abk.)

B. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 2061 (Nr. 51)
Geltung ab 15.09.2011; FNA: 692-1-56 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „100 Jahre Hamburger Elbtunnel" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 2.200.000 Stück, davon ca. 300.000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze (Prägezeichen J).

Die Münze wird ab dem 15. September 2011 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Die Spiegelglanzmünze ist durch den Prägeaufdruck „SILBER 625" gekennzeichnet. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt eine vollständige Darstellung des Hamburger Elbtunnels, das heißt das Schachtbauwerk mit Tunnelanschluss, beide Tunnelröhren sowie die laufende Schifffahrt.

Die Wertseite zeigt eine Adlerdarstellung, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „J", die Jahreszahl 2011 sowie die zwölf Europasterne. Die Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität trägt ferner den Prägeaufdruck „SILBER 625".

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„VERBINDUNG VON STADT UND HAFEN~ ~".

Der Entwurf stammt vom Künstler Herwig Otto, Rodenbach.

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Gedenkmünze "100 Jahre Hamburger Elbtunnel" (BGBl. 2011 I S. 2061)




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed