Berichtigung - Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (6. AufenthVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 11.10.2011 BGBl. I S. 2080 (Nr. 52); Geltung ab 01.09.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. September 2011 6. AufenthVÄndV Artikel 1, AufenthV § 67

Die Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1530) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b und c wird wie folgt gefasst:

 
„b)
Der Nummer 2 werden die Wörter „ist oder" angefügt.

c)
Das Wort „ist" und der Punkt am Ende werden durch folgende Nummer 3 ersetzt:

„3.
die Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes erworben hat." "

Bundesministerium des Innern

Im Auftrag Streeck



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