Die
Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1530) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel
1 Nummer 25 Buchstabe b und c wird wie folgt gefasst:
-
- „b)
- Der Nummer 2 werden die Wörter „ist oder" angefügt.
- c)
- Das Wort „ist" und der Punkt am Ende werden durch folgende Nummer 3 ersetzt:
- „3.
- die Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes erworben hat." "
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Streeck