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Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (4. TSERÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

-
des § 13 Absatz 1 Nummer 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) und

-
des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 1, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588):

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2011/358/EU der Kommission vom 17. Juni 2011 zur Änderung der Entscheidung 2009/719/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (ABl. L 161 vom 21.6.2011, S. 29).


Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Oktober 2011 BSEUntersV Anlage

Die Anlage der BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a)" durch die Angabe „(zu § 1 Absatz 1a und 1b)" ersetzt.

2.
Es werden

a)
nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,

b)
nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,

c)
nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und

d)
die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.


Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Oktober 2011 TSEÜberwV Anlage

In der Anlage der TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, werden

1.
nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,

2.
nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,

3.
nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und

4.
die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.


Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der BSE-Untersuchungsverordnung und der TSE-Überwachungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Oktober 2011.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner