Berichtigung - Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (1. Pkw-EnVKVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 21.10.2011 BGBl. I S. 2095 (Nr. 53); Geltung ab 27.10.2011
Berichtigung

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 27. Oktober 2011 1. Pkw-EnVKVÄndV Artikel 1

Die Erste Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1756) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen" durch die Wörter „Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und gegebenenfalls den Stromverbrauch" ersetzt."

2.
In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c werden nach dem Wort „Kilowattstunden" die Wörter „je Kilometer (kWh/km)" durch die Wörter „je 100 Kilometer (kWh/100 km)" ersetzt. *)

3.
Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:

„aa)
Nach dem Wort „Getriebeart" werden ein Komma und die Wörter „die Masse des Fahrzeugs" eingefügt."

4.
Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:

„bb)
Die Wörter „den Kraftstofftyp" werden durch die Wörter „die Kraftstoffart" ersetzt."

5.
In Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d werden nach dem Wort „werden" die Wörter „ein Komma und" eingefügt.

6.
In Artikel 1 Nummer 11 werden in Anlage 1 Teil A Abschnitt I Nummer 4 Satz 7 die Wörter „in allen Fällen der Nummer 4 Satz 1" durch die Wörter „in allen Fällen der Nummer 4" ersetzt.

7.
In Artikel 1 Nummer 11 wird in Anlage 1 Teil A Abschnitt I Nummer 8 Satz 7 nach den Wörtern „zum Kauf oder Leasing angeboten werden" ein Komma eingefügt.

8.
In Artikel 1 Nummer 11 werden in Teil A Abschnitt II in der Überschrift die Wörter „die spezifischen CO2-Emissionen" durch die Wörter „die CO2-Emissionen" ersetzt.

9.
In Artikel 1 Nummer 11 werden in Teil B Abschnitt II in der Überschrift die Wörter „die spezifischen CO2-Emissionen" durch die Wörter „die CO2-Emissionen" ersetzt.

10.
In Artikel 1 Nummer 11 werden in Teil B Abschnitt III in der Überschrift die Wörter „die spezifischen CO2-Emissionen" durch die Wörter „die CO2-Emissionen" ersetzt.

11.
Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
In Abschnitt I wird in Nummer 4 nach dem Wort „Kraftstoffverbrauch" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „CO2-Emissionswerte" die Wörter „und Stromverbrauch" eingefügt."

12.
In Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a werden die Wörter „und den Stromverbrauch" durch die Wörter „und Stromverbrauch" ersetzt.


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag Gertrud Hardich



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*)
Anm. d. Red.: Die Berichtigung wurde sinngemäß durchgeführt - statt im nicht vorhandenen Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b dort im neu gefassten Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c und beide Auftreten.



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