§ 8 - Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO)

V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2149 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 97 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 7110-5-3 Handwerk im Allgemeinen
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§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 8 ändert mWv. 1. Januar 2012 MeistPrAnfV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom 18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3858) geändert worden ist, außer Kraft.



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