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Artikel 16 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 16 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen


Artikel 16 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2011 8. ProdSV § 1, § 2, § 3, § 5, § 7, § 9, § 10

Die Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

(Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Diese Verordnung gilt für das Bereitstellen von neuen persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt und das Ausstellen von neuen persönlichen Schutzausrüstungen."

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „in den Verkehr gebrachte" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellte" ersetzt.

c)
In Absatz 7 wird das Wort „Inverkehrbringen" durch die Wörter „Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

3.
In § 2 werden die Wörter „in den Verkehr gebracht" durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt.

4.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „das Inverkehrbringen" durch die Wörter „die Bereitstellung auf dem Markt" ersetzt.

b)
In Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:

„Persönliche Schutzausrüstung darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:".

c)
In Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c wird das Wort „zugelassenen" durch das Wort „notifizierten" ersetzt.

5.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „zugelassenen" durch das Wort „notifizierten" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die Marktüberwachungsbehörden gehen bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, davon aus, dass diese Schutzausrüstungen die Anforderungen des § 2 erfüllen, wenn der Hersteller oder sein Bevollmächtigter auf Verlangen Folgendes vorlegen kann:

1.
die Konformitätserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und

2.
zusätzlich die Baumusterprüfbescheinigung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c bei persönlichen Schutzausrüstungen, die der Baumusterprüfung nach § 6 unterliegen."

6.
In § 7 wird das Wort „zugelassene" durch das Wort „notifizierte" ersetzt.

7.
§ 9 wird wie folgt gefasst:

„§ 9 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 eine persönliche Schutzausrüstung bereitstellt."

8.
§ 10 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 16 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 ProdSNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
V. v. 06.01.2016 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 1 11. ProdSV Anwendungsbereich
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, 5. ...

PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG)
Artikel 2 G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473, 475; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 10 PSA-DG Übergangsvorschrift
... Markt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178 ) geändert worden ist, erfüllen und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht werden, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473
Artikel 7 GasgerätePSADG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Markt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178 ) geändert worden ist. (2) Artikel 5 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 ...