Artikel 11 - Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENAAufhG k.a.Abk.)

Artikel 11 Aufhebung der ELENA-Datensatzverordnung


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2011 ELENA-DV

Die ELENA-Datensatzverordnung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 131) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 ELENAAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ELENAAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 ELENAAufhG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Artikel 3 bis 11 treten am Tag nach der Verkündung in ...


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