Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 1 - Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012 (InsoGUmlV 2012 k.a.Abk.)

V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2452 (Nr. 62); aufgehoben durch Artikel 103 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 860-3-34-4 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Umlagesatz



Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2012 beträgt 0,04 Prozent.



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