... 2 Nummer 4 Buchstabe a und b des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt. 10. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsregelungen Wer das ... ersetzt. 10. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsregelungen Wer das Halten von Schweinen nicht nach § 3 Absatz 4 ...