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Zitierungen von § 25 VermAnlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 VermAnlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VermAnlG Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen (vom 26.06.2021)
... Die §§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4 dieses ...
§ 2a VermAnlG Befreiungen für Schwarmfinanzierungen (vom 16.08.2021)
... 1 Nummer 2, die §§ 20, 21, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 sind nicht anzuwenden auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 und ...
§ 2b VermAnlG Befreiungen für soziale Projekte (vom 22.08.2017)
... 1 Nummer 2, die §§ 20, 21, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 nicht anzuwenden, wenn 1. für den Vertrieb der Vermögensanlagen keine ...
§ 2c VermAnlG Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften (vom 22.08.2017)
... 1 Nummer 2, die §§ 20 bis 22, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 nicht anzuwenden, wenn 1. für den Vertrieb der Vermögensanlagen keine ... sind unter den in Satz 1 Nummer 1 und 3 genannten Voraussetzungen auch die §§ 23 bis 25 nicht anzuwenden, wenn der Verkaufspreis sämtlicher angebotenen Vermögensanlagen ...
§ 23 VermAnlG Erstellung und Offenlegung von Jahresberichten (vom 01.08.2022)
... Vermögensanlagen sowie 4. den Bestätigungen des Abschlussprüfers nach § 25 . (3) § 325 Absatz 1b, 2a, 2b, 5 und 6 sowie § 328 Absatz 1 Satz 1 bis 3, ...
§ 32 VermAnlG Übergangsvorschriften (vom 01.08.2022)
... der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. (3) Die §§ 23 bis 26 gelten für sämtliche Emittenten von Vermögensanlagen, deren ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3464; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
§ 10 VermVerkProspV Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten (vom 31.08.2021)
... und Ertragslage des Emittenten enthalten: 1. den letzten nach den §§ 24 und 25 des Vermögensanlagengesetzes aufgestellten und geprüften Jahresabschluss einschließlich des Datums seiner ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 10 1. FiMaNoG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
...  2. In § 2 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz ... 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" ersetzt. ...
Artikel 11 1. FiMaNoG Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... In § 2 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die ... 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4" ...

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 15 VermAnlGEG Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
... „anderen Vorschriften jeweils" durch die Wörter „den §§ 24 und 25 des Vermögensanlagengesetzes aufgestellten und" und am Ende das Wort „oder" ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 2 KlASG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... 1 Nummer 2, die §§ 20, 21, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 sind nicht anzuwenden auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 7, ... 1 Nummer 2, die §§ 20, 21, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 nicht anzuwenden, wenn 1. für den Vertrieb der Vermögensanlagen keine ... 1 Nummer 2, die §§ 20 bis 22, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 nicht anzuwenden, wenn 1. für den Vertrieb der Vermögensanlagen keine ... sind unter den in Satz 1 Nummer 1 und 3 genannten Voraussetzungen auch die §§ 23 bis 25 nicht anzuwenden, wenn der Verkaufspreis sämtlicher von dem Anbieter angebotenen ... übermittelt die Bundesanstalt der Wirtschaftsprüferkammer." 24. In § 25 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „1 bis 3" durch die Angabe „1 und 2" ersetzt. 25. ...