interne Verweise§ 2d VermAnlG Widerrufsrecht (vom 10.07.2015) ... den Abschluss eines Vertrags über eine Vermögensanlage im Sinne der §§ 2a bis 2c gerichtet ist, nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht in Textform widerrufen hat. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 2 KlASG Änderung des Vermögensanlagengesetzes ... Schwarmfinanzierungen § 2b Befreiungen für soziale Projekte § 2c Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften § ... gestellt werden." 4. Nach § 2 werden die folgenden §§ 2a bis 2d eingefügt: „§ 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen ... 267a Absatz 1 Satz 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. § 2c Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften (1) Auf ... den Abschluss eines Vertrags über eine Vermögensanlage im Sinne der §§ 2a bis 2c gerichtet ist, nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht in Textform widerrufen hat. Zur ...
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