Zitierungen von § 26b VermAnlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26b VermAnlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 VermAnlG Auskunftspflichten gegenüber der Bundesanstalt (vom 15.12.2023)
... in einem von ihr bestimmten Format verlangen. In dem Verlangen ist auf die Befugnis nach § 26b hinzuweisen. (2) Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 2 KlASG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... 4 Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung § 26a Sofortiger Vollzug § 26b Bekanntmachung von Maßnahmen § 26c Bekanntmachung von ... Emittenten oder dem Anbieter verbundenen Unternehmen. In dem Verlangen ist auf die Befugnis nach § 26b hinzuweisen." b) Absatz 4 wird aufgehoben. 22. § 22 wird wie ... der Bundesanstalt nach den §§ 15a bis 19 haben keine aufschiebende Wirkung. § 26b Bekanntmachung von Maßnahmen (1) Die Bundesanstalt macht sofort vollziehbare ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed