Artikel 9 - Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (VermAnlGEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2012 KapMuG § 1

In § 1 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verkaufsprospektgesetz" die Wörter „, dem Vermögensanlagengesetz" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 VermAnlGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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