Artikel 10 - Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 RAZEignPrV § 3

§ 3 Absatz 2 Nummer 4 der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2074) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 BQFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BQFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 3 AnwBerRÄndG Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
... die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird ...


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