Die
Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 13.12.2011
-
- a)
- Die Wörter „ein deutscher Staatsangehöriger" werden gestrichen und das Wort „der" wird durch das Wort „wer" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
-
- b)
- Es wird folgender Satz angefügt:
„Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden."
- 2.
- In § 114 Absatz 2 Satz 3 wird nach der Angabe „§ 5" die Angabe „Satz 1" eingefügt.
Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 554