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Artikel 23 - Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG k.a.Abk.)

Artikel 23 Neubekanntmachung der Bundes-Tierärzteordnung



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Bundes-Tierärzteordnung in der vom 1. April 2012 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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