Das
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom
5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das durch Artikel
6 des Gesetzes vom
6. Juni 2009 (BGBl. I S. 1226) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird die Angabe „10. Januar 2012" durch die Angabe „10. Januar 2016" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Einleitung werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- bb)
- Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- Die §§ 8a bis 8c werden aufgehoben."
- cc)
- Nummer 4 Buchstabe a und Nummer 5 werden aufgehoben.
- c)
- In der Einleitung von Absatz 2 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 3 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- d)
- In der Einleitung von Absatz 3 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- e)
- In der Einleitung von Absatz 4 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 5 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt.
- f)
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 38a gestrichen.
- 2.
- § 1 Absatz 4 und 5 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und § 10" durch die Angabe „§§ 9 und 10" ersetzt.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden in Nummer 4 das Komma durch einen Punkt ersetzt und Nummer 5 aufgehoben.
- b)
- In Absatz 2 werden die Angabe „§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4" und die Wörter „§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a und b" durch die Wörter „§ 1 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a" ersetzt.
- 5.
- § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 wird aufgehoben.
- 6.
- § 12 Absatz 4 Satz 3 wird aufgehoben.
- 7.
- § 13 Absatz 2a wird aufgehoben.
- 8.
- § 14 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
- 9.
- In § 24 wird die Angabe „oder Abs. 4" gestrichen.
- 10.
- § 25 Absatz 2 wird aufgehoben.
- 11.
- In § 32 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und § 10" durch die Angabe „§§ 9 und 10" ersetzt.
- 12.
- § 34 wird wie folgt gefasst:
„§ 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzustellen, welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes Aufgaben im Sinne des § 10 Satz 1 Nummer 3 wahrnehmen."
- 13.
- § 38a wird aufgehoben."
- 2.
- Die Artikel 11 und 12 werden aufgehoben.
- 3.
- Artikel 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 wird die Angabe „10. Januar 2012" durch die Angabe „10. Januar 2016" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2161