Sofern die Komplexität eines Ersuchens es erfordert, können ordnungsgemäß bevollmächtigte deutsche Bedienstete in andere Mitgliedstaaten entsandt werden. Die Voraussetzungen und Bedingungen des § 17 gelten sinngemäß.
... insgesamt weniger als 1.500 Euro betragen. (2) Die in den §§ 5 bis 13, 17 und 18 vorgesehene Amtshilfe wird nicht geleistet, wenn 1. sich das ursprüngliche ...
... Teilnahme an behördlichen Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat gemäß § 18 erlangt werden. (5) Erfolgt die Übermittlung nicht auf elektronischem Weg oder auf ...