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Artikel 22 - Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)

Artikel 22 Änderung des Investmentsteuergesetzes


Artikel 22 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 InvStG § 7, § 18

Das Investmentsteuergesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676, 2724), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3c Satz 2 werden nach den Wörtern „geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes" die Wörter „und § 44a Absatz 10 Satz 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes" eingefügt.

b)
In Absatz 3d Satz 3 werden nach den Wörtern „geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes" die Wörter „und § 44a Absatz 10 Satz 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes" eingefügt.

c)
Absatz 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Absatz 3b Satz 2 bis 4 und § 44a Absatz 10 Satz 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes sind entsprechend anzuwenden."

2.
§ 18 Absatz 20 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die §§ 2, 11 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 Satz 1 und 8 bis 10 und Absatz 2 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) und § 7 in der Fassung des Artikels 22 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) sind erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Anleger oder in den Fällen des § 11 Absatz 2 dem Investmentvermögen nach dem 31. Dezember 2011 zufließen oder ihm als zugeflossen gelten."

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Zitierungen von Artikel 22 BeitrRLUmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 BeitrRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeitrRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Investmentsteuergesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676, 2724), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird jeweils vor dem ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 21 InvStG Anwendungsvorschriften vor Inkrafttreten des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes (vom 31.07.2014)
... 9 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) und § 7 in der Fassung des Artikels 22 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) sind erstmals auf Kapitalerträge ...