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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 22, S. 1125-1164, ausgegeben am 21.05.2012


Update via

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

neugefasst durch B. v. 26.02.1997 BGBl. I S. 418, 1804; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131; Geltung ab 01.01.1983
FNA: 610-6-10; 6 Finanzwesen 61 Steuern und Abgaben 610 Allgemeines Steuerrecht
Änderungen / Synopse | 18 Gesetze verweisen aus 19 Artikeln auf GrEStG

Erster Abschnitt Gegenstand der Steuer

§ 1 Erwerbsvorgänge

§ 2 Grundstücke

Zweiter Abschnitt Steuervergünstigungen

§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

§ 4 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung

§ 5 Übergang auf eine Gesamthand

§ 6 Übergang von einer Gesamthand

§ 6a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

§ 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum

Dritter Abschnitt Bemessungsgrundlage

§ 8 Grundsatz

§ 9 Gegenleistung

§ 10 (weggefallen)

Vierter Abschnitt Steuerberechnung

§ 11 Steuersatz, Abrundung

§ 12 Pauschbesteuerung

Fünfter Abschnitt Steuerschuld

§ 13 Steuerschuldner

§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

§ 15 Fälligkeit der Steuer

Sechster Abschnitt Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

§ 16

Siebenter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

§ 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare

§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten

§ 20 Inhalt der Anzeigen

§ 21 Urkundenaushändigung

§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Achter Abschnitt Durchführung

§ 22a Ermächtigung

Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 23 Anwendungsbereich

§§ 24 bis 27 (weggefallen)

§ 28 (Inkrafttreten)