Im Sinne dieses Gesetzes ist
Verbringen in das Inland:
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- jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Inland,
Einfuhr:
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- Verbringen aus einem Drittland in das Inland,
Zucht:
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- jede Vermehrung von Hunden,
Handel:
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- jede Abgabe von Hunden gegen Entgelt,
Gefährlicher Hund:
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- Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.