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§ 10i - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 10i (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 10i EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2016Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1679

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10i EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10i EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10f EStG Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (vom 12.04.2011)
... zu eigenen Wohnzwecken nutzt und diese Aufwendungen nicht nach § 10e Abs. 6 oder § 10i abgezogen hat. Soweit der Steuerpflichtige das Gebäude während des ...
§ 10g EStG Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (vom 06.08.2016)
... Wohnzwecken nutzt und die Aufwendungen nicht nach § 10e Abs. 6, § 10h Satz 3 oder § 10i abgezogen hat. Für Zeiträume, für die der Steuerpflichtige von ...
§ 39a EStG Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (vom 01.01.2024)
... 10c) übersteigen, und die wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge nach § 10e oder § 10i , jedoch erst nach Fertigstellung oder Anschaffung des begünstigten Objekts oder nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999)
neugefasst durch B. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 4034; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.12.2004 BGBl. I S. 3603
§ 4 InvZulG 1999 Modernisierungsmaßnahmen an einer eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung im eigenen Haus
... oder nach dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen oder nach § 10e Abs. 6 oder § 10i des Einkommensteuergesetzes abgezogen worden sind und 3. in den Jahren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... übersteigen, und die wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge nach § 10e oder § 10i , jedoch erst nach Fertigstellung oder Anschaffung des begünstigten Objekts oder nach ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der Herstellung der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. (21) § 10i in der am 1. Januar 1996 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige im ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... gefasst: „§ 10h (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 10i wird wie folgt gefasst: „§ 10i (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 10i wird wie folgt gefasst: „§ 10i (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst:  ... 6. § 10h wird aufgehoben. 7. § 10i wird aufgehoben. 8. In § 13a Absatz 3 Satz 6 werden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fördergebietsgesetz
neugefasst durch B. v. 23.09.1993 BGBl. I S. 1654; aufgehoben durch Artikel 68 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 7 FöGbG Abzugsbetrag bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
... oder dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen und nicht nach § 10e Abs. 6 oder § 10i des Einkommensteuergesetzes abgezogen werden, 3. auf das Gebäude oder ...