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§ 11 - Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

G. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Geltung ab 15.01.2005; FNA: 96-14 Luftverkehr
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§ 11 Verbotene Gegenstände



(1) 1Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von

1.
Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können,

2.
Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen Stoffen, Gasen in Behältern sowie sonstigen Stoffen, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können,

3.
Gegenständen, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken,

4.
sonstigen in der Anlage 4-C zu Kapitel 4 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 genannten Gegenständen

(„verbotene Gegenstände") in Luftfahrzeugen und in den Bereichen der Luftseite auf Flugplätzen ist verboten. 2Abweichend von Satz 1 gelten als verbotene Gegenstände

1.
in aufgegebenem Gepäck die in Anlage 5-B zu Kapitel 5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 genannten Gegenstände;

2.
in Fracht und Post die in Ziffer 6.0.2. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 genannten Gegenstände;

3.
in Bordvorräten und Flughafenlieferungen die in Anlage 1-A zu Kapitel 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 genannten Gegenstände;

4.
für Personen, die keine Fluggäste sind, die in Anlage 1-A zu Kapitel 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 genannten Gegenstände; dies gilt auch dann, wenn diese Gegenstände sich in sonstigen mitgeführten Gegenständen oder in Fahrzeugen befinden.

(2) 1Das Bundesministerium des Innern kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den in Absatz 1 geregelten Fällen zulassen, soweit ein Bedürfnis besteht und die nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Erlaubnis zum Mitführen dieser Gegenstände vorliegt. 2Die Erlaubnis kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. 3Soweit in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 überlassene Bereiche im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind sowie in Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 kann das Bundesministerium des Innern Ausnahmen nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erteilen.






 

Frühere Fassungen von § 11 LuftSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.03.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
vom 23.02.2017 BGBl. I S. 298

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 LuftSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 LuftSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LuftSiG Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden (vom 04.03.2017)
... Weise vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs durch die Luftsicherheitsbehörde nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen ablehnen oder 3. in § 11 Abs. 1 genannte ... nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen ablehnen oder 3. in § 11 Abs. 1 genannte Gegenstände oder sonstige Gegenstände, die bei der Durchsuchung oder ... in Sicherheitsbereiche des Flugplatzes verbracht wurden oder verbracht werden sollen, nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise ... Tatsachen die Annahme begründen, dass sich darin verbotene Gegenstände im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 2 oder Gegenstände, deren Beförderung gegen § 27 des Luftverkehrsgesetzes ...
§ 8 LuftSiG Sicherheitsmaßnahmen *) der Flugplatzbetreiber (vom 04.03.2017)
... Überprüfung von Post, aufgegebenem Gepäck, Fracht und Bordvorräten auf die in § 11 Absatz 1 genannten verbotenen Gegenstände mittels technischer Verfahren; 2. Post, ...
§ 9a LuftSiG Sicherheitsmaßnahmen der Beteiligten an der sicheren Lieferkette (vom 26.11.2019)
... c des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 Postsendungen und Fracht nach den in § 11 Absatz 1 Satz 2 genannten Gegenständen durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise ...
§ 18 LuftSiG Bußgeldvorschriften (vom 04.03.2017)
... 1 Satz 5 oder Satz 6 oder Absatz 3c Satz 3 oder Satz 4, § 9a Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 oder § 11 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 8 Absatz 1 Satz 5 erster Halbsatz oder § 9 ... 10 Satz 6 sich oder einem Dritten Zugang zur Luftseite verschafft oder 9. entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Gegenstand auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der nicht ...
§ 19 LuftSiG Strafvorschriften (vom 04.03.2017)
... Wer entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeug oder auf einem Flugplatz in einem Bereich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
V. v. 06.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 193
§ 13 LuftSiSchulV Bewertung von Prüfungsleistungen
... markierten Gegenstände richtig erkannt wurden, 3. bei den Kontrollen kein nach § 11 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes verbotener Gegenstand übersehen wurde und 4. kein erheblicher Fehler im ...
§ 18 LuftSiSchulV Rezertifizierung
... Ziffer 3 zu entnehmen. Gegenstände, die als verbotene Gegenstände im Sinne von § 11 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes benannt sind, müssen bei dem Bildauswertungstest ausnahmslos erkannt werden. (4) ...
Anlage 5 LuftSiSchulV (zu den §§ 10 bis 18) Prüfungsordnung
... Prozent richtig bewertet werden. Abgesehen davon müssen alle verbotenen Gegenstände nach § 11 des Luftsicherheitsgesetzes richtig bewertet werden. 4. Muster des Zertifikats für die ...

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 944; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Anlage 1 LuftSiGebV (zu § 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.02.2024)
... von dem Verbot des Mitführens von Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen ( § 11 Absatz 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 LuftSiG)   ... von Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen (§ 11 Absatz 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 LuftSiG )   1.1 Allgemein  ...

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 27 LuftVG
... Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann. (4) § 11 Abs. 1 und 2 des Luftsicherheitsgesetzes bleibt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298
Artikel 1 1. LuftSiGÄndG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... verstößt" durch die Wörter „verbotene Gegenstände im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 2 oder Gegenstände, deren Beförderung gegen § 27 des Luftverkehrsgesetzes ... Überprüfung von Post, aufgegebenem Gepäck, Fracht und Bordvorräten auf die in § 11 Absatz 1 genannten verbotenen Gegenstände mittels technischer Verfahren;". ccc) In ... c des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 Postsendungen und Fracht nach den in § 11 Absatz 1 Satz 2 genannten Gegenständen durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise ... Verwendung der zertifizierten und zugelassenen Sicherheitsausrüstung." 13. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 1 Satz 5 oder Satz 6 oder Absatz 3c Satz 3 oder Satz 4, § 9a Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 oder § 11 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 8 Absatz 1 Satz 5 erster Halbsatz oder § 9 ... 10 Satz 6 sich oder einem Dritten Zugang zur Luftseite verschafft oder 9. entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Gegenstand auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der nicht ... 22. In § 19 Absatz 1 werden die Wörter „entgegen § 11 Abs. 1 die dort bezeichneten Gegenstände in Luftfahrzeugen oder in nicht allgemein zugänglichen ... Bereichen auf Flugplätzen im Handgepäck" durch die Wörter „entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeug oder auf einem Flugplatz in einem Bereich ...

Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Artikel 1 LuftSiGebVÄndV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
... von dem Verbot des Mitführens von Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen ( § 11 Absatz 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 LuftSiG)   ... von Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen (§ 11 Absatz 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 LuftSiG )   1.1 Allgemein  ...