Artikel 15 - Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 15 ändert mWv. 1. Januar 2020 KrPflG AltPflG

(1) In Artikel 1 treten die §§ 53 bis 56 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, gleichzeitig treten die Artikel 1a, 1b und 2 Nummer 3 in Kraft.

(2) In Artikel 1 treten die §§ 26 bis 36 und 66 am 1. Januar 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt Artikel 6 in Kraft.

(3) Artikel 4 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

(4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.

(5) Das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 1a dieses Gesetzes geändert worden ist, und das Altenpflegegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1b dieses Gesetzes geändert worden ist, treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2017.



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