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§ 17 - Bundesmeldegesetz (BMG)

Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 17 Anmeldung, Abmeldung



(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) 1Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. 2Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

(3) 1Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. 2Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. 3Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.

(4) Die Standesämter teilen den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes sowie jede Änderung des Personenstandes einer Person mit.

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Zitierungen von § 17 BMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (vom 26.11.2019)
... oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der ... 2. Einzugsdatum, 3. Anschrift der Wohnung sowie 4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen. (4) Bei einer elektronischen Bestätigung ... gewohnt haben. (6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug ...
§ 26 BMG Befreiung von der Meldepflicht
... der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 sind befreit 1. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen ...
§ 27 BMG Ausnahmen von der Meldepflicht (vom 07.04.2021)
... Eine Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 wird nicht begründet, wenn eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, ... Fachstudien zur Aus- oder Fortbildung teilzunehmen. (2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden ... anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten. (3) Die ... eine Person, der durch eine richterliche Entscheidung die Freiheit entzogen ist, begründet § 17 Absatz 1 keine Meldepflicht, solange 1. der Vollzug der Freiheitsentziehung drei Monate nicht ... drei Monate nicht überschreitet oder 2. die betroffene Person im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und der Vollzug der Freiheitsentziehung die Dauer von zwölf ...
§ 28 BMG Besondere Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute
... 1 und 2 besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind. (4) Die Meldebehörde kann von Schiffseignern und Reedern ...
§ 29 BMG Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (vom 18.03.2021)
... für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich ... überlassenen Plätzen übernachten, unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 , solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind. Wer nicht nach ... unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2, solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind. Wer nicht nach § 17 oder § 28 gemeldet ist, hat ... und 2, solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind. Wer nicht nach § 17 oder § 28 gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ...
§ 32 BMG Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
... Einrichtung zuständig ist; die betroffenen Personen sind zu unterrichten. § 17 Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt. (2) Der zuständigen Behörde ...
§ 42 BMG Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (vom 01.05.2022)
... Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen; sie sind auf dieses Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. § 36 ...
§ 50 BMG Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (vom 26.11.2019)
... ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. § 36 ...
§ 54 BMG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2020)
... (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 17 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 27 Absatz 2 Satz 2 oder § 28 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, ... Absatz 1 Satz 2 sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, 2. entgegen § 17 Absatz 2 Satz 1 sich nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, 3. entgegen § 19 Absatz 1 Satz 2 den ...
§ 55 BMG Regelungsbefugnisse der Länder (vom 27.07.2022)
...  (4) Durch Landesrecht kann das Muster der Meldescheine für die Meldungen nach § 17 Absatz 1 und 2 Satz 1 , der Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1, der Meldebestätigung nach § 24 Absatz 2 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1945; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 8 1. BMeldDÜV Fortschreibung der Daten (vom 01.05.2022)
... weil sie unrichtig oder unvollständig waren oder weil die Person ihren Meldepflichten nach § 17 Absatz 1 bis 3 , § 21 Absatz 4, § 28 Absatz 1 und 2, § 29 Absatz 1 bis 4 und § 32 Absatz 1 des ...

Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV)
V. v. 13.06.2017 BGBl. I S. 1930
§ 1 ProstAV Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift
... anmeldepflichtige Person neben der Anschrift auch Angaben zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes zu machen. (2) Zur Zustellanschrift hat die anmeldepflichtige Person auch Angaben zu ...

Wehrpflichtgesetz (WPflG)
neugefasst durch B. v. 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 24 WPflG Wehrüberwachung; Haftung (vom 09.08.2019)
... der Bundeswehr zu melden, es sei denn, sie sind innerhalb dieser Frist ihrer Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes nachgekommen, 2. Vorsorge zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie ...

Zivildienstgesetz (ZDG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2005 BGBl. I S. 1346, 2301; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 23 ZDG Zivildienstüberwachung (vom 01.11.2015)
... zu melden, es sei denn, sie sind innerhalb dieser Frist ihrer allgemeinen Meldepflicht nach § 17 des Bundesmeldegesetzes nachgekommen. Ferner haben die anerkannten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
Artikel 4 RegMoG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung," eingefügt. 4. Dem § 17 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Die Meldebehörden teilen den ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... die Wörter „oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen" durch die Wörter „schriftlich oder ... oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist" ersetzt. cc) In Satz 3 werden die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 1 MeldFortGÄndG
... Vorschriften der Landesmeldegesetze" durch die Wörter „Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. (8a) In § 58c Absatz 1 ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 2 MeldFortG Folgeänderungen (vom 26.11.2014)
... Vorschriften der Landesmeldegesetze" durch die Wörter „Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. (8a) In § 58c Absatz 1 Satz ... „den Vorschriften der Landesmeldegesetze" durch die Wörter „§ 17 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. (10) In § 139b Absatz 3 Nummer 12, Absatz 5 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 1 2. BMGÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... eine Person, der durch eine richterliche Entscheidung die Freiheit entzogen ist, begründet § 17 Absatz 1 keine Meldepflicht, solange 1. der Vollzug der Freiheitsentziehung drei Monate nicht ... drei Monate nicht überschreitet oder 2. die betroffene Person im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und der Vollzug der Freiheitsentziehung die Dauer von zwölf ...