§ 19 - Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)

Artikel 2 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2970; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-4 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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§ 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr


§ 19 hat 5 frühere Fassungen und wird in 20 Vorschriften zitiert

(1) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an eine inländische öffentliche Stelle übermitteln, soweit dies im Einzelfall auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte zur Abwehr einer zumindest konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut erforderlich ist. 2Im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder einer im Einzelfall bestehenden Gefahr, die von einer Bestrebung oder Tätigkeit nach § 3 Absatz 1 ausgeht, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Übermittlung verpflichtet.

(2) Eine konkretisierte Gefahr nach Absatz 1 Satz 1 liegt vor, wenn sich der zum Schaden führende Kausalverlauf zwar noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehen lässt, aber bereits bestimmte Tatsachen im Einzelfall auf die Entstehung einer konkreten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut hinweisen.

(3) Besonders gewichtige Rechtsgüter nach Absatz 1 sind:

1.
die freiheitliche demokratische Grundordnung, einschließlich des Gedankens der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker,

2.
der Bestand und die Sicherheit des Bundes, der Länder sowie überstaatlicher und internationaler Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört,

3.
sonstige Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, Sachen von bedeutendem Wert und bedeutende Vermögenswerte, deren Erhaltung im besonderen öffentlichen Interesse geboten ist,

4.
das Leben sowie bei einer erheblichen Gefährdung im Einzelfall die körperliche Integrität und die Freiheit einer Person.

(4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die durch eine Maßnahme nach § 9 Absatz 2 erlangten personenbezogenen Daten an eine inländische öffentliche Stelle zum Zweck des Rechtsgüterschutzes nur übermitteln, soweit dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ein in Absatz 3 genanntes Rechtsgut erforderlich ist.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 413 m.W.v. 30. Dezember 2023

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Frühere Fassungen von § 19 BVerfSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2023Artikel 1 Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 16 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 21.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
vom 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
aktuell vorher 10.01.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
aktuell vorher 11.01.2007Artikel 1 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 2
aktuellvor 11.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 19 BVerfSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 BVerfSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 BVerfSchG Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz (vom 30.12.2023)
... soweit dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in § 19 Absatz 3 genannten Rechtsgüter erforderlich ist 1. zur Überprüfung der ... wenn dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in § 19 Absatz 3 genannten Rechtsgüter erforderlich ist. Auf ein Ersuchen einer zuständigen ... für Verfassungsschutz zu einer Übermittlung nach Satz 1 verpflichtet. (3) § 19 Absatz 4 bleibt ...
§ 22 BVerfSchG Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung (vom 30.12.2023)
... dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der Schutzgüter nach § 19 Absatz 3 vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1 für Aufgaben erforderlich ist, ... bei der Erforschung dieser Bedrohungen. Liegen die Voraussetzungen nach den §§ 19 und 20 nicht vor, darf der Empfänger die übermittelten Daten nicht für ...
§ 22a BVerfSchG Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen (vom 30.12.2023)
... im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte, dass dies zum Schutz der Rechtsgüter nach § 19 Absatz 3 erforderlich ist 1. zur eigenen Aufklärung einer beobachtungsbedürftigen ... 2. zur Abwendung einer zumindest konkretisierten Gefahr für ein Rechtsgut nach § 19 Absatz 3 , 3. zur Erreichung eines der folgenden Zwecke: a) Schutz lebenswichtiger ... wenn dies zur Abwendung einer zumindest konkretisierten Gefahr für ein Rechtsgut nach § 19 Absatz 3 erforderlich ist und das Bundesamt für Verfassungsschutz zustimmt. Bei einer ...
§ 23 BVerfSchG Übermittlungsverbot (vom 30.12.2023)
... Personenbezogene Daten dürfen nicht nach den §§ 19 bis 22a übermittelt werden, wenn 1. besondere gesetzliche Verarbeitungsregelungen ... Übermittlung der personenbezogenen Daten eine dringende Gefahr für ein Schutzgut nach § 19 Absatz 3 Nummer 4 zu besorgen ist; dies gilt nicht, wenn die Übermittlung dem Schutz solcher Rechtsgüter ... ist zur a) Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die Schutzgüter nach § 19 Absatz 3 , b) Verfolgung einer auch im Einzelfall besonders schwerwiegenden Straftat, die im ...
§ 24 BVerfSchG Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung (vom 30.12.2023)
... Person, die 1. mindestens 14 Jahre alt ist, a) zur Abwehr einer Gefahr nach § 19 Absatz 1 Satz 1 , b) zum administrativen Rechtsgüterschutz nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 8 ...
§ 25 BVerfSchG Weiterverarbeitung durch den Empfänger (vom 30.12.2023)
... Der Empfänger prüft, ob die nach den §§ 19 bis 22a übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben ...
§ 25a BVerfSchG Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen (vom 30.12.2023)
... dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der Schutzgüter nach § 19 Absatz 3 oder zum Schutz der Sicherheit eines anderen Staates oder einer über- und zwischenstaatlichen ... zumindest konkretisierten Gefahr für ein Schutzgut, dessen Gewicht den Schutzgütern nach § 19 Absatz 3 entspricht, 2. zum administrativen Rechtsgüterschutz in Verfahren, die den in ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ein Schutzgut nach § 19 Absatz 3 Nummer 4 unerlässlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person ...
§ 25d BVerfSchG Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen (vom 30.12.2023)
... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis ...
§ 26a BVerfSchG Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden (vom 30.12.2023)
... Sachleitungsbefugnis, den Polizeien personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen des § 19 Absatz 1 Satz 2 und des § 21. Auf die Übermittlung von Informationen zwischen Behörden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 11 MADG Übermittlung personenbezogener Daten durch den Militärischen Abschirmdienst (vom 30.12.2023)
... Übermittlung personenbezogener Daten durch den Militärischen Abschirmdienst finden die §§ 19 bis 22a, 25a, 25b und 25d des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend Anwendung. ...

Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 1 TerrorBekämpfG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen nach § 19 Abs. 3 unterbleibt, es sei denn, die Übermittlung ist völkerrechtlich geboten." ... In Absatz 2 werden die Wörter darüber hinaus" gestrichen. 7. § 19 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Personenbezogene Daten dürfen an andere ...
Artikel 2 TerrorBekämpfG Änderung des MAD-Gesetzes
...  „(1) Der Militärische Abschirmdienst darf personenbezogene Daten nach § 19 des Bundesverfassungsschutzgesetzes übermitteln. An die Stelle der Zustimmung des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Artikel 6 DSAnpUG-EU Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen ist daneben § 19 Absatz 3 Satz 2 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anzuwenden." 2. § 6 Absatz 1 Satz 7 wird wie folgt gefasst:  ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 16 11. ZustAnpV Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... § 16 Absatz 2 Satz 1, § 17 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 6, § 18 Absatz 1a Satz 5, § 19 Absatz 4 Satz 2 , § 22a Absatz 6 Satz 2, § 22b Absatz 1 Nummer 4, Absatz 2 Satz 4 und § 26a Absatz 3 ...

Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... ersetzt. 2. In § 18 Absatz 1a Satz 2 und 3 wird jeweils die Angabe „ § 19 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25a" ersetzt. 3. Die §§ 19 ... „§ 19 Abs. 3" durch die Angabe „§ 25a" ersetzt. 3. Die §§ 19 bis 22 werden durch die folgenden §§ 19 bis 22a ersetzt: „§ 19 ... 25a" ersetzt. 3. Die §§ 19 bis 22 werden durch die folgenden §§ 19 bis 22a ersetzt: „§ 19 Übermittlung an inländische ... 19 bis 22 werden durch die folgenden §§ 19 bis 22a ersetzt: „ § 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr (1) ... soweit dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in § 19 Absatz 3 genannten Rechtsgüter erforderlich ist 1. zur Überprüfung der ... wenn dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in § 19 Absatz 3 genannten Rechtsgüter erforderlich ist. Auf ein Ersuchen einer zuständigen Stelle ist ... für Verfassungsschutz zu einer Übermittlung nach Satz 1 verpflichtet. (3) § 19 Absatz 4 bleibt unberührt. § 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden ... dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der Schutzgüter nach § 19 Absatz 3 vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1 für Aufgaben erforderlich ist, ... bei der Erforschung dieser Bedrohungen. Liegen die Voraussetzungen nach den §§ 19 und 20 nicht vor, darf der Empfänger die übermittelten Daten nicht für ... im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte, dass dies zum Schutz der Rechtsgüter nach § 19 Absatz 3 erforderlich ist 1. zur eigenen Aufklärung einer beobachtungsbedürftigen ... 2. zur Abwendung einer zumindest konkretisierten Gefahr für ein Rechtsgut nach § 19 Absatz 3 , 3. zur Erreichung eines der folgenden Zwecke: a) Schutz lebenswichtiger ... wenn dies zur Abwendung einer zumindest konkretisierten Gefahr für ein Rechtsgut nach § 19 Absatz 3 erforderlich ist und das Bundesamt für Verfassungsschutz zustimmt. Bei einer unmittelbar ... 23 Übermittlungsverbot (1) Personenbezogene Daten dürfen nicht nach den §§ 19 bis 22a übermittelt werden, wenn 1. besondere gesetzliche Verarbeitungsregelungen ... Übermittlung der personenbezogenen Daten eine dringende Gefahr für ein Schutzgut nach § 19 Absatz 3 Nummer 4 zu besorgen ist; dies gilt nicht, wenn die Übermittlung dem Schutz solcher Rechtsgüter ... ist zur a) Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die Schutzgüter nach § 19 Absatz 3 , b) Verfolgung einer auch im Einzelfall besonders schwerwiegenden Straftat, die im ... die 1. mindestens 14 Jahre alt ist, a) zur Abwehr einer Gefahr nach § 19 Absatz 1 Satz 1 , b) zum administrativen Rechtsgüterschutz nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 8 ... durch den Empfänger (1) Der Empfänger prüft, ob die nach den §§ 19 bis 22a übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben ... dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der Schutzgüter nach § 19 Absatz 3 oder zum Schutz der Sicherheit eines anderen Staates oder einer über- und zwischenstaatlichen ... zumindest konkretisierten Gefahr für ein Schutzgut, dessen Gewicht den Schutzgütern nach § 19 Absatz 3 entspricht, 2. zum administrativen Rechtsgüterschutz in Verfahren, die den in ... Anhaltspunkte im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ein Schutzgut nach § 19 Absatz 3 Nummer 4 unerlässlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person ... Die Protokolldaten müssen danach auswertbar sein, ob die Übermittlung nach den §§ 19 , 20, 21, 22, 22a oder § 25a erfolgt ist. Das ... zusammengeführt wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis 25c." 5. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt:  ... Sachleitungsbefugnis, den Polizeien personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen des § 19 Absatz 1 Satz 2 und des § 21. Auf die Übermittlung von Informationen zwischen Behörden desselben ...
Artikel 2 NDRefG I Änderung des MAD-Gesetzes
... Übermittlung personenbezogener Daten durch den Militärischen Abschirmdienst finden die §§ 19 bis 22a, 25a, 25b und 25d des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend Anwendung. Für vom ...

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 1 BVerfSchGuaÄndG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... zu regeln, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern bedarf." 6. § 19 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Absatz 4 findet keine Anwendung, wenn ...

Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Artikel 1 BVerSchZusG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... wird die Angabe „1, 2" durch die Angabe „1b" ersetzt. 14. § 19 Absatz 1 Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Das Bundesamt ...
Artikel 3 BVerSchZusG Änderung des BND-Gesetzes
... Daten, die mit den Mitteln nach § 3 erhoben worden sind, darf er an die in § 19 Absatz 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes bezeichneten Stellen nur unter den dort ...

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
Artikel 1 TerrorBekämpfErgG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen nach § 19 Abs. 3 unterbleibt auch dann, wenn überwiegende schutzwürdige Belange Dritter ... schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. Vor einer Übermittlung nach § 19 Abs. 3 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beteiligen. Für diese ... für Verfassungsschutz gilt § 8a Abs. 6 entsprechend." 6. § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ...


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