§ 24 - Atomgesetz (AtG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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§ 24 Zuständigkeit der Landesbehörden


§ 24 hat 3 frühere Fassungen und wird in 15 Vorschriften zitiert

(1) 1Die übrigen Verwaltungsaufgaben nach diesem Gesetz und den hierzu ergehenden Rechtsverordnungen werden im Auftrage des Bundes durch die Länder ausgeführt. 2Die Beaufsichtigung der Beförderung radioaktiver Stoffe im Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen sowie im Magnetschwebebahnverkehr obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt; dies gilt nicht für die Beförderung radioaktiver Stoffe durch nichtbundeseigene Eisenbahnen, wenn die Verkehre ausschließlich über Schienenwege dieser Eisenbahnen führen. 3Satz 2 gilt auch für die Genehmigung solcher Beförderungen, soweit eine Zuständigkeit nach § 23d nicht gegeben ist.

(2) 1Für Genehmigungen nach den §§ 7, 7a und 9 sowie deren Rücknahme und Widerruf sind die durch die Landesregierungen bestimmten obersten Landesbehörden zuständig. 2Diese Behörden üben die Aufsicht über Anlagen nach § 7 und die Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb dieser Anlagen aus. 3Sie können im Einzelfall nachgeordnete Behörden damit beauftragen. 4Über Beschwerden gegen deren Verfügungen entscheidet die oberste Landesbehörde. 5Soweit Vorschriften außerhalb dieses Gesetzes anderen Behörden Aufsichtsbefugnisse verleihen, bleiben diese Zuständigkeiten unberührt.

(3) 1Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zuständigkeiten durch dieses Bundesministerium oder die von ihm bezeichneten Dienststellen im Benehmen mit dem für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministerium wahrgenommen. 2Dies gilt auch für zivile Arbeitskräfte bei sich auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden Truppen und zivilen Gefolgen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Siebzehntes AtG-ÄnderungsG G. v. 10. August 2021 BGBl. I S. 3528 m.W.v. 1. September 2021

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Frühere Fassungen von § 24 Atomgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 1 Siebzehntes AtG-ÄnderungsG
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3528
aktuell vorher 30.07.2016Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1843
aktuell vorher 27.07.2013Artikel 2 Standortauswahlgesetz (StandAG)
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2553
aktuellvor 27.07.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 24 Atomgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 AtG Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen) (vom 31.12.2018)
... hierüber zu erbringen sind und auf welche Weise die nach den §§ 23, 23d und 24 zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden das Vorliegen der erforderlichen ...
§ 12b AtG Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe (vom 31.12.2018)
... radioaktiver Stoffe führen können, führen die nach den §§ 23d und 24 sowie die nach den §§ 184, 185, 186, 189, 190 und 191 des ...
§ 19 AtG Staatliche Aufsicht (vom 16.07.2021)
... Strahlenschutz zuständige Bundesministerium kann die ihm von den nach den §§ 22 bis 24 zuständigen Behörden übermittelten Informationen, die auf Verstöße gegen ...
§ 24a AtG Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung (vom 09.06.2017)
... kann Informationen, die in atomrechtlichen Genehmigungen der nach den §§ 22 bis 24 zuständigen Behörden enthalten sind (Inhaber, Rechtsgrundlagen, wesentlicher Inhalt), an ...
§ 57b AtG Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II (vom 01.01.2020)
... dieses Gesetzes oder des Strahlenschutzgesetzes; § 19 Absatz 1 bis 4 in Verbindung mit § 24 findet insoweit keine Anwendung. Die Genehmigungsbehörde kann in einem ... umfassen insbesondere auch Weisungen, Empfehlungen und Verwaltungsvorschriften. (9) § 24 Absatz 2 in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung gilt für die Schachtanlage ...
§ 58 AtG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2022)
... Konrad bis zur Erteilung der Zustimmung zur Inbetriebnahme durch die atomrechtliche Aufsicht; § 24 Absatz 2 in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung gilt bis zur Erteilung der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz (AtSKostV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1457; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
§ 1 AtSKostV Anwendungsbereich (vom 05.06.2021)
... nach den §§ 23a, 23d und 24 des Atomgesetzes zuständigen Behörden erheben Kosten (Gebühren und Auslagen) nach § 21 des ...

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
§ 88 StrlSchG Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen (vom 27.06.2020)
... die nach den §§ 184, 185, 188, 190 und 191 zuständigen Behörden, die nach § 24 des Atomgesetzes zuständigen Behörden, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare ...
§ 190 StrlSchG Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
... § 24 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Atomgesetzes über die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes gilt entsprechend für die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 921
Artikel 1 AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... Vorschriften dieses Gesetzes oder der Strahlenschutzverordnung; § 19 in Verbindung mit § 24 findet insoweit keine Anwendung. Die Genehmigungsbehörde kann in einem Genehmigungsverfahren ...

Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 1 EndLaNOG Änderung des Atomgesetzes (vom 30.07.2016)
... den Aktivitätswert von 1.000 Terabequerel übersteigt." 8. In § 24 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 23d" ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 3 StrlSchGEG Änderung des Atomgesetzes
... geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 23d und § 24 " durch die Wörter „den §§ 23d und 24 sowie die nach den §§ ...

Siebzehntes AtG-ÄnderungsG
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3528
Artikel 1 17. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... 1 Nummer 2" durch die Wörter „Satz 1 Nummer 3" ersetzt. 2. In § 24 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „nach dem Zweiten Abschnitt" durch die Wörter „nach ...

Standortauswahlgesetz (StandAG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 StandAG Änderung des Atomgesetzes
... Entscheidung über den Standort." 9. In § 24 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Widerruf" die Wörter „sowie die Planfeststellung nach ... 10. Dem § 57b wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) § 24 Absatz 2 in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung gilt für die Schachtanlage ... Konrad bis zur Erteilung der Zustimmung zur Inbetriebnahme durch die atomrechtliche Aufsicht; § 24 Absatz 2 in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung gilt bis zur Erteilung der ... zur Erteilung der Zustimmung zur Inbetriebnahme durch die atomrechtliche Aufsicht. (7) § 24 Absatz 2 in der bis zum 26. Juli 2013 geltenden Fassung ist auf das zu diesem Zeitpunkt anhängige ...

Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 556
Artikel 1 10. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... Stoffe führen können, führen die nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und § 24 zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eine Überprüfung der ... der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen; § 19 in Verbindung mit § 24 findet insoweit keine Anwendung. (2) Die Erteilung von Genehmigungen zur Annahme von ...


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