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§ 3 - Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)

G. v. 31.01.2001 BGBl. I S. 170; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Geltung ab 08.02.2001; FNA: 9022-11 Funkrecht
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§ 3 Grundlegende Anforderungen


§ 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 15 Vorschriften zitiert

(1) Die folgenden grundlegenden Anforderungen gelten für alle Geräte:

1.
Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und anderer Personen einschließlich der in § 2 der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen vom 11. Juni 1979 (BGBl. I S. 629), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. September 1995 (BGBl. I S. 1213) geändert worden ist, enthaltenen Anforderungen, jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenzen.

2.
die in § 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) enthaltenen grundlegenden Anforderungen in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit.

(2) Funkanlagen müssen zudem so hergestellt sein, dass sie das für terrestrische und satellitengestützte Funkkommunikation zugewiesene Spektrum und die Orbitressourcen effektiv nutzen, so dass keine funktechnischen Störungen auftreten.

(3) 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates weitere grundlegende Anforderungen verbindlich zu bestimmen, soweit diese von der Kommission nach Artikel 3 Abs. 3 der Richtlinie 1999/5/EG festgelegt worden sind. 2Für den Bereich der Schifffahrt und des Eisenbahnwesens erfolgt dies im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


Text in der Fassung des § 22 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) G. v. 26. Februar 2008 BGBl. I S. 220; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879 m.W.v. 1. März 2008

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Frühere Fassungen von § 3 FTEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2008§ 22 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
vom 26.02.2008 BGBl. I S. 220
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 280 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 FTEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FTEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FTEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FTEG Konformitätsbewertungsverfahren (vom 28.04.2012)
... der Richtlinie 1999/5/EG. (3) Die Konformität von Geräten mit den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten grundlegenden Anforderungen kann nach Wahl des Herstellers mit Hilfe ...
§ 10 FTEG Inverkehrbringen
... (2) Soweit Geräte besonderen grundlegenden Anforderungen im Sinne des § 3 Abs. 3 entsprechen müssen, kann jedes Gerät, das vor dem Zeitpunkt der Festlegung dieser ...
§ 11 FTEG Inbetriebnahme und Anschlussrecht (vom 01.08.2016)
... wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer ...
§ 15 FTEG Befugnisse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (vom 22.12.2016)
... Rahmen der Marktaufsicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Prüfung der Anforderungen nach § 3 werden, soweit nicht bereits der Gebührentatbestand nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 ...
§ 16 FTEG Gebühren- und Auslagenregelung (vom 22.12.2016)
... Verträglichkeit von Betriebsmitteln, wenn ein Verstoß gegen die in den §§ 3 , 7 oder 9 bis 13 bestimmten Anforderungen vorliegt, 2. besondere Maßnahmen ...
§ 18 FTEG Übergangsbestimmungen (vom 01.03.2008)
... für die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 verwendet werden. Die aufgrund der Richtlinie 98/13/EG des ... können als Grundlage für die Vermutung der Konformität mit den anderen in § 3 genannten einschlägigen grundlegenden Anforderungen verwendet werden. (2) ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung
V. v. 31.03.2014 BGBl. I S. 313
Zweite Verordnung zur Änderung der Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1435
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
§ 22 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. die in § 4 des Gesetzes über ... Verträglichkeit von Betriebsmitteln, wenn ein Verstoß gegen die in den §§ 3 , 7 und 9 bis 13 bestimmten Anforderungen vorliegt,". 5. In § 18 Abs. 1 wird ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 20.04.2012 BGBl. I S. 606
Artikel 2 EMVGuaÄndG
... Rahmen der Marktaufsicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Prüfung der Anforderungen nach § 3 werden, soweit nicht bereits der Gebührentatbestand nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 ... Verträglichkeit von Betriebsmitteln, wenn ein Verstoß gegen die in den §§ 3 , 7 oder 9 bis 13 bestimmten Anforderungen vorliegt,". b) Absatz 2 wird durch die ...

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten
G. v. 23.01.2016 BGBl. I S. 106
Artikel 1 TkEGAuswG Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 280 9. ZustAnpV Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Anerkennungs-Verordnung (AnerkV)
Artikel 1 V. v. 07.06.2002 BGBl. I S. 1792; aufgehoben durch § 16 V. v. 11.01.2016 BGBl. I S. 77
Anlage 3 AnerkV (zu § 10) Gebühren und Auslagen für die Anerkennung von benannten Stellen und Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten (vom 15.08.2013)
... Prüfungen entsprechend den grundlegenden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen kann die ...

Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (EMV-FTEKostV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4070; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 112 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage EMV-FTEKostV (zu § 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... gegen die grundlegenden Anforderungen gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 EMVG und § 3 Absatz 1 Nummer 2 FTEG jeweils in Verbindung mit § 4 Absatz 1 EMVG (zusätzlich zu ... gegen die grundlegenden Anforderungen gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 EMVG und § 3 Absatz 1 Nummer 2 FTEG jeweils in Verbindung mit § 4 Absatz 1 EMVG (zusätzlich zu ... für die messtechnische Prüfung eines Gerätes bei Verstoß gegen § 3 Absatz 2 FTEG (zusätzlich zu den Gebühren gemäß den ... für die messtechnische Prüfung einer Geräteserie bei Verstoß gegen § 3 Absatz 2 FTEG (zusätzlich zu den Gebühren gemäß den ... bei Prüfung eines Gerätes in einem beauftragten Labor bei Verstoß gegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 FTEG (zusätzlich zu den Gebühren gemäß den ... Prüfung eines Gerätes durch ein beauftragtes Labor bei Verstoß gegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 FTEG 500 bis 20.000 H  ...

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (EMV-FTEKostV)
V. v. 16.07.2002 BGBl. I S. 2647; aufgehoben durch § 2 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4070
Anlage EMV-FTEKostV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... Prüfung der grundlegenden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2 FTEG 205 Prüfen eines Gerätes (Type ... Prüfung der grundlegenden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 FTEG 209 Messtechnische ...


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