§ 3 - Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 122 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 9231-14 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 3 Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 18 Vorschriften zitiert

(1) 1Einem Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis, der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrlehrerlaubnis oder eines in einem anderen Staat ausgestellten Nachweises über die Befähigung zur Fahrschülerausbildung (Befähigungsnachweis) ist, wird abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 7 bis 9 die Fahrlehrerlaubnis der seiner Fahrlehrerlaubnis oder seinem Befähigungsnachweis entsprechenden Fahrlehrerlaubnisklasse erteilt, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist, erfüllt sind. 2In die Fahrlehrerlaubnis, die zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern berechtigt, ist ein darauf bezogener Zusatz aufzunehmen.

(2) Unterscheidet sich die bisherige durch Ausbildung und Prüfung eines Bewerbers erworbene Qualifikation wesentlich von den durch Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes für die Aufnahme der Fahrlehrertätigkeit im Inland vorgeschriebenen Anforderungen und wird dieser Unterschied auch durch die von dem Bewerber im Rahmen der Berufserfahrung oder durch sonstige nachgewiesene einschlägige Qualifikationen erworbenen Kenntnisse nicht ausgeglichen, kann die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach Absatz 1, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, von der Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden.

(3) Die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach Absatz 1 kann von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden, wenn ein wesentlicher Unterschied zwischen der beruflichen oder durch sonstige nachgewiesene einschlägige Qualifikationen und der im Inland geforderten Ausbildung und Prüfung besteht und dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet würde.

(4) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann einem Bewerber eine beschränkte Fahrlehrerlaubnis erteilen, wenn

1.
der Bewerber ohne Einschränkung qualifiziert ist, im Herkunftsmitgliedstaat die berufliche Tätigkeit auszuüben, für die eine beschränkte Fahrlehrerlaubnis begehrt wird und

2.
die Unterschiede zwischen der rechtmäßig ausgeübten Berufstätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat und der Fahrlehrertätigkeit im Inland so groß sind, dass ein der Ausbildung nach § 7 entsprechender Anpassungslehrgang zu durchlaufen wäre.

(5) Im Übrigen gilt § 2 entsprechend.

(6) Unbeschadet des § 5 Absatz 6a findet das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.


Text in der Fassung des Artikels 42 Fachkräfteeinwanderungsgesetz G. v. 15. August 2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217 m.W.v. 1. März 2020

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Frühere Fassungen von § 3 FahrlG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 42 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FahrlG Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis (vom 25.11.2017)
... eingerichtet hat, als deren Inhaber. Von der Fahrlehrerlaubnis mit einem Zusatz nach § 3 Absatz 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch ...
§ 5 FahrlG Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3 (vom 01.03.2020)
... In dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3 hat der Bewerber anzugeben, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse er die Fahrlehrerlaubnis ... erwerben will. (2) Dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3 , die zur Niederlassung im Inland berechtigt, sind beizufügen: 1. ein ... die Ausübung des Berufs wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung im Sinne des § 3 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu untersagen wäre, 5. eine ... die Fahrlehrertätigkeit nicht reglementiert ist, und 6. wenn die Kenntnisse nach § 3 Absatz 2 durch sonstige nachgewiesene einschlägige Qualifikationen erworben wurden, ein amtlicher ... soweit dies erforderlich ist um festzustellen, ob die Ausbildung oder Prüfung im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 1 wesentlich von den Anforderungen der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung und der ... im Inland durch die im Rahmen der Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 1 ausgeglichen werden kann. Ferner kann sich die nach Landesrecht ... Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 sind beizufügen: 1. ein Identitätsnachweis, 2. eine amtliche ... nach Landesrecht zuständige Behörde bestätigt dem Bewerber in den Fällen des § 3 Absatz 1 unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis, die zur ... Verfahren für die Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 , die zur Niederlassung im Inland berechtigt, muss spätestens drei Monate nach Einreichung der ... von Absatz 6 soll die nach Landesrecht zuständige Behörde in den Fällen des § 3 Absatz 1 Satz 2 den Bewerber unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis zur ... ergeht binnen zwei Monaten nach Behebung der Schwierigkeiten. (8) Im Fall des § 3 Absatz 3 hat die nach Landesrecht zuständige Behörde abweichend von Absatz 7 Satz 2 die Frist ... und Fähigkeiten zwischenzeitlich erworben wurden. Die Fahrlehrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 Satz 2 gilt als erteilt, wenn sie nicht vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist versagt wird. ...
§ 6 FahrlG Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2
... Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde jährlich formlos Meldung nach ... gegenüber der in den Unterlagen, die dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 Satz 2 beigefügt waren, bescheinigten Situation ergeben. § 5 Absatz 5 Satz 2 gilt ... Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend. In dem Jahr der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 Satz 2 ist eine Meldung ...
§ 9 FahrlG Anwärterbefugnis (vom 01.01.2020)
... jeweils mit Erfolg abgelegt wurden. Im Übrigen sind die §§ 1 bis 8 und 11 bis 14 mit den nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die ...
§ 10 FahrlG Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und der Anwärterbefugnis (vom 01.01.2020)
... Tätigkeit als Inhaber einer Fahrschule sowie 7. in den Fällen des § 3 Absatz 1 Satz 2 den Zusatz, dass die Fahrlehrerlaubnis nur zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung ...
§ 14 FahrlG Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
... weggefallen ist. Satz 1 gilt für den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 entsprechend. (3) Die Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen ... Die Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 kann widerrufen werden, wenn ihr Inhaber nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat der ...
§ 17 FahrlG Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis
... Von der Fahrschulerlaubnis mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen selbstständigen Ausbildung von ...
§ 21 FahrlG Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
... und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erfüllt sind. § 3 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, 4 und 6 sowie § 18 mit Ausnahme seines Absatzes 1 Nummer 3 bis 5 gelten entsprechend. Im ... 18 mit Ausnahme seines Absatzes 1 Nummer 3 bis 5 gelten entsprechend. Im Rahmen des § 3 Absatz 2 und 3 bestimmen sich die für die Aufnahme der selbstständigen Fahrlehrertätigkeit im ...
§ 23 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (vom 01.01.2024)
... um festzustellen, ob Ausbildung oder Prüfung im Sinne von § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 1 wesentlich von den Anforderungen des Fahrlehrergesetzes und der auf ihm beruhenden ... Rahmen der Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse im Sinne von § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 1 ausgeglichen werden kann. Ferner kann sich die nach Landesrecht ... in dem die Ausübung des Berufs wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung nach § 3 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu untersagen wäre, 4. eine ...
§ 24 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (vom 01.01.2024)
... und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 hat der Bewerber den Namen und die Anschrift der Fahrschule mitzuteilen und anzugeben, für ...
§ 25 FahrlG Meldepflicht des Inhabers einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung
... und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde jährlich Meldung nach Maßgabe ... und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 beigefügt waren, bescheinigten Situation ergeben. In dem Jahr der Erteilung der ... und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 ist eine Meldung nach Satz 1 ...
§ 26 FahrlG Erteilung der Fahrschulerlaubnis (vom 01.01.2024)
... Auflagen bestehen und 6. in den Fällen des § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 den Zusatz, dass die Fahrschulerlaubnis nur zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung ...
§ 34 FahrlG Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis
... und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat ... und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 handelt. In den Fällen der Kooperation im Sinne des § 20 kann die ...
§ 50 FahrlG Zuständigkeiten (vom 01.01.2020)
... Wohnsitzes und eines Aufenthaltsortes die des geplanten Beschäftigungsortes oder im Fall des § 3 Absatz 1 Satz 2 die des Ortes, an dem erstmals Fahrschüler ausgebildet werden sollen; die Zuständigkeit ... des Sitzes der Fahrschule oder unter den Voraussetzungen des § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 die des Ortes, an dem erstmals Fahrschüler selbstständig ausgebildet werden sollen oder ...
§ 59 FahrlG Inhalt der Registrierung (vom 01.01.2024)
... Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 wird in den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 mit einem Zusatz nach § 3 Absatz 1 Satz 2, eine ... nach § 3 Absatz 1 Satz 2 wird in den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 mit einem Zusatz nach § 3 Absatz 1 Satz 2 , eine Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung ... und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit ... in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 in den örtlichen Fahrlehrerregistern ...
§ 68 FahrlG Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... Gestaltung des Anpassungslehrgangs sowie an die Durchführung der Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 , 3. die Dauer und Ausgestaltung der Ausbildung nach § 7, 4. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 1 DV-FahrlG Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
... abzulegen. (6) Bei einem Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis, die nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes nur zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern im Inland ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 42 FachKrEG Änderung des Fahrlehrergesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Unbeschadet des § 5 Absatz 6a findet das ...


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