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§ 32b - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 32b Progressionsvorbehalt



(1) 1Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Anwendung findet,

1.
a)
Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Qualifizierungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch; Insolvenzgeld, das nach § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einem Dritten zusteht, ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen,

b)
Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohnersatzleistungen nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch, der Reichsversicherungsordnung, dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,

c)
Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, die Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie den Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften,

d)
Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz,

e)
Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),

f)
Krankengeld der Sozialen Entschädigung oder Übergangsgeld nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch,

g)
nach § 3 Nr. 28 steuerfreie Aufstockungsbeträge oder Zuschläge sowie nach § 3 Nummer 28a steuerfreie Zuschüsse,

h)
Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes,

i)
nach § 3 Nummer 60 steuerfreie Anpassungsgelder,

j)
Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,

k)
nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e steuerfreie Leistungen, wenn vergleichbare Leistungen inländischer öffentlicher Kassen nach den Buchstaben a bis j dem Progressionsvorbehalt unterfallen, oder

2.
ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben; dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 geregelten Fälle; ausgenommen sind Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen im Sinne der Nummer 4 steuerfrei sind und die nach diesem Übereinkommen nicht unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen,

3.
Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind,

4.
Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei sind,

5.
Einkünfte, die bei Anwendung von § 1 Abs. 3 oder § 1a oder § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 im Veranlagungszeitraum bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht der deutschen Einkommensteuer oder einem Steuerabzug unterliegen; ausgenommen sind Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen im Sinne der Nummer 4 steuerfrei sind und die nach diesem Übereinkommen nicht unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen,

bezogen, so ist auf das nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden. 2Satz 1 Nr. 3 gilt nicht für Einkünfte

1.
aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte,

2.
aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte, die nicht die Voraussetzungen des § 2a Abs. 2 Satz 1 erfüllt,

3.
aus der Vermietung oder der Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder von Sachinbegriffen, wenn diese in einem anderen Staat als in einem Drittstaat belegen sind, oder

4.
aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen, sofern diese ausschließlich oder fast ausschließlich in einem anderen als einem Drittstaat eingesetzt worden sind, es sei denn, es handelt sich um Handelsschiffe, die

a)
von einem Vercharterer ausgerüstet überlassen oder

b)
an in einem anderen als in einem Drittstaat ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs erfüllen, überlassen oder

c)
insgesamt nur vorübergehend an in einem Drittstaat ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs erfüllen, überlassen

worden sind, oder

5.
aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts oder der Übertragung eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts im Sinne der Nummern 3 und 4.

3§ 2a Abs. 2a und § 15b sind sinngemäß anzuwenden.

(1a) Als unmittelbar von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen bezogene ausländische Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3 gelten auch die ausländischen Einkünfte, die eine Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder des § 17 des Körperschaftsteuergesetzes bezogen hat und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind, in dem Verhältnis, in dem dem unbeschränkt Steuerpflichtigen das Einkommen der Organgesellschaft bezogen auf das gesamte Einkommen der Organgesellschaft im Veranlagungszeitraum zugerechnet wird.

(2) Der besondere Steuersatz nach Absatz 1 ist der Steuersatz, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer das nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen vermehrt oder vermindert wird um

1.
im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 die Summe der Leistungen nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nr. 1), soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar ist;

2.
1im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 die dort bezeichneten Einkünfte, wobei die darin enthaltenen außerordentlichen Einkünfte mit einem Fünftel zu berücksichtigen sind. 2Bei der Ermittlung der Einkünfte im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5

a)
ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) abzuziehen, soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar ist;

b)
sind Werbungskosten nur insoweit abzuziehen, als sie zusammen mit den bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbaren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) übersteigen;

c)
1sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. 2§ 4 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.

(3) 1Nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung haben die Träger der Sozialleistungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 für jeden Leistungsempfänger der für seine Besteuerung nach dem Einkommen zuständigen Finanzbehörde neben den nach § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung erforderlichen Angaben die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraums zu übermitteln, soweit die Leistungen nicht in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben sind (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5); § 41b Absatz 2 und § 22a Absatz 2 gelten entsprechend. 2Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Empfänger der Leistungen auf die steuerliche Behandlung dieser Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen. 3In den Fällen des § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gilt als Empfänger des an Dritte ausgezahlten Insolvenzgeldes der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsentgeltanspruch übertragen hat.

(4) 1In den Fällen des Absatzes 3 ist für die Anwendung des § 72a Absatz 4 und des § 93c Absatz 4 Satz 1 der Abgabenordnung das Betriebsstättenfinanzamt des Trägers der jeweiligen Sozialleistungen zuständig. 2Sind für ihn mehrere Betriebsstättenfinanzämter zuständig oder hat er keine Betriebsstätte im Sinne des § 41 Absatz 2, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich seine Geschäftsleitung nach § 10 der Abgabenordnung im Inland befindet.

(5) Die nach Absatz 3 übermittelten Daten können durch das nach Absatz 4 zuständige Finanzamt bei den für die Besteuerung der Leistungsempfänger nach dem Einkommen zuständigen Finanzbehörden abgerufen und zur Anwendung des § 72a Absatz 4 und des § 93c Absatz 4 Satz 1 der Abgabenordnung verarbeitet werden.





 

Frühere Fassungen von § 32b EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024Artikel 4 Wachstumschancengesetz
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 19 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
aktuell vorher 01.01.2007 (20.12.2022)Artikel 2 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 14.08.2020Artikel 3 Kohleausstiegsgesetz
vom 08.08.2020 BGBl. I S. 1818
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 2 Corona-Steuerhilfegesetz
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1385
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 74 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
aktuell vorher 01.11.2015Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
vom 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 3 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 31.07.2014Artikel 2 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 11 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
vom 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 2 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 20 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
aktuell vorher 01.01.2008 (24.12.2008)Artikel 1 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
aktuell vorher 29.12.2007Artikel 1 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 2 Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
vom 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32b EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32b EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32a EStG Einkommensteuertarif (vom 01.01.2024)
... Einkommen. Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ... Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ...
§ 34c EStG (vom 01.01.2020)
... Einkommens, einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b , 34, 34a und 34b ergebende durchschnittliche Steuersatz auf die ausländischen Einkünfte ...
§ 50 EStG Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige (vom 01.01.2023)
... das um den Grundfreibetrag erhöhte zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz nach § 32b Absatz 2 oder nach § 2 Absatz 5 des Außensteuergesetzes gilt, ist dieser auf das zu ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... zu machen (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a). (33) § 32b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 Buchstabe c ist erstmals auf Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anzuwenden, die nach dem 28. ... 2013 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. § 32b Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) ist in allen ... vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. § 32b Absatz 3 bis 5 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals für ab dem 1. Januar 2018 ... 793) geändert worden ist, erhalten, gelten die Vorschriften des § 3 Nummer 6 Satz 2, des § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f und des § 33b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung (AdLDAV)
V. v. 02.12.2002 BGBl. I S. 4490; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
§ 4 AdLDAV Datenabgleich (vom 01.01.2013)
... § 22 des Einkommensteuergesetzes erzielt wurden und ob der Progressionsvorbehalt nach § 32b des Einkommensteuergesetzes angewendet wurde. Bezeichnet der übermittelte Anfragedatensatz ...

Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 487; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 1 AltvDV Datensätze (vom 01.07.2022)
... und 4b *), den §§ 10a, 22a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes, 2. § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes , soweit auf § 22a des Einkommensteuergesetzes verwiesen wird, § 52 Absatz 30b des ...
§ 2 AltvDV Technisches Übermittlungsformat (vom 01.07.2022)
... 1. § 10 Absatz 2a, 2b und 4b *) oder § 22a des Einkommensteuergesetzes, 2. § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes , soweit auf § 22a des Einkommensteuergesetzes verwiesen wird, § 52 Absatz 30b des ...
§ 5 AltvDV Identifikation der am Verfahren Beteiligten (vom 30.06.2020)
... Stellen im Sinne des § 10 Absatz 2a, 2b und 4b, § 22a Absatz 1 Satz 1 und § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes  ...

Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 28.03.2024)
... nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a, 2b und 4b, § 10a Absatz 5 und § 32b Absatz 3 Satz 1 sowie nach § 52 Absatz 30b des Einkommensteuergesetzes, f) die Gewährung der ...

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 61a ALG Überprüfung von Beitragszuschüssen (vom 24.06.2020)
... 22 des Einkommensteuergesetzes erzielt wurden, 3. ob der Progressionsvorbehalt nach § 32b des Einkommensteuergesetzes angewendet wurde und 4. ob und in welcher Höhe nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 ...

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 47 InvStG Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer
... Einkommens, einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b , 34, 34a und 34b des Einkommensteuergesetzes ergibt, auf die ausländischen Einkünfte ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 172 SGB III Datenaustausch und Datenübermittlung (vom 01.04.2012)
... jede Empfängerin und jeden Empfänger durch Datenfernübertragung an die in § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes bezeichnete Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung zu ...

Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 14 WoGG Jahreseinkommen (vom 01.01.2023)
... des Siebten Buches Sozialgesetzbuch; 6. die Lohn- und Einkommensersatzleistungen nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ; § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes bleibt unberührt; 7. die ... Elternzeitgesetzes bleibt unberührt; 7. die ausländischen Einkünfte nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 sowie Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes ; 8. die Hälfte der nach § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien ...

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
... des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 1.6 die Lohn- und Einkommensersatzleistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes , mit Ausnahme der nach § 3 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes steuerfreien ... für Wohnraum übersteigen, 8. die ausländischen Einkünfte nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes . (3) Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung von Einnahmen nach Absatz ...

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102
§ 71 SGB X Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse (vom 01.01.2023)
... und den §§ 93, 97, 105, 111 Absatz 1 und 5, § 116 der Abgabenordnung und § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes , soweit diese Vorschriften unmittelbar anwendbar sind, und zur Mitteilung von Daten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 3 KAusG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Anlass einer Stilllegungsmaßnahme ihren Arbeitsplatz verloren haben;". 2. § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe i wird wie folgt gefasst: „i) nach § 3 Nummer 60 steuerfreie ...

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 1 AIFM-StAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... außerordentlichen Einkünfte mit einem Fünftel zu berücksichtigen sind. § 32b Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend." b) Absatz 2 wird ...
Artikel 11 AIFM-StAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach § 931 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt." 6. In § 32b Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „gilt entsprechend" durch die Wörter ... f) Dem Absatz 43a wird folgender Satz angefügt: „§ 32b Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. ...

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... oder eines Erststudiums" ersetzt. 14. § 32b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe b wird ... k) Dem Absatz 43a wird folgender Satz angefügt: „§ 32b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 Buchstabe c ist erstmals auf Wirtschaftsgüter des ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 2 BürgEntlG-KV Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a, § 10a Absatz 5, § 32b Absatz 3 Satz 1, § 41b Absatz 2 und § 52 Absatz 24, 24d Satz 3, Absatz 38a und 43a des ...
Artikel 3 BürgEntlG-KV Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) und für Träger der Sozialleistungen (§ 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes) entsprechend. Die Teilnahme der Arbeitgeber am maschinellen ...

Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1385
Artikel 2 CorStHG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Januar 2021 enden, geleistet werden;". 2. In § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g werden vor dem Komma am Ende die Wörter „sowie nach § 3 Nummer 28a steuerfreie ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 1/13 - zu § 32c sowie § 32b Absatz 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes
B. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 185
Entscheidung BVerfGE20211208
... Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 2878) sowie § 32b Absatz 2 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite ...

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Artikel 1 FamEntlastG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2019 vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...
Artikel 3 FamEntlastG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2020 vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Artikel 12 RentÜGEG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Juni 2020 (BGBl. I S. 1495) geändert worden ist, werden jeweils nach den Wörtern „ § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes , soweit auf § 22a des Einkommensteuergesetzes verwiesen wird," die Wörter ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 27 SVReformG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 59" ersetzt. bb) In Buchstabe d wird die Angabe „§§ 28 bis 35 und 38" durch die Angabe „§§ 43 bis 50 und 53" ersetzt.  ... die Angabe „§ 71" durch die Angabe „§ 97" ersetzt. 2. § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: „f) Krankengeld der Sozialen Entschädigung, ...

Gesetz zum Abbau der kalten Progression
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 283
Artikel 1 EStProgVerG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 24 ReRaG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... und den §§ 93, 97, 105, 111 Absatz 1 und 5, § 116 der Abgabenordnung und § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes , soweit diese Vorschriften unmittelbar anwendbar sind, und zur Mitteilung von Daten der ...

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 KiGAnhG 2015 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...
Artikel 2 KiGAnhG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommens, einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b , 34, 34a und 34b ergebende durchschnittliche Steuersatz auf die ausländischen Einkünfte ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „in denen" durch die Wörter „für die" ersetzt. 15. § 32b Absatz 2 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. 16. § 32c wird aufgehoben. 17. § 33a Absatz 3 ... entsprechend für die Anwendung des § 93 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b. (33) § 32b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 Buchstabe c ist erstmals auf Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anzuwenden, die nach dem 28. ... dem 28. Februar 2013 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. § 32b Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) ist in allen ...
Artikel 3 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... sowie der Angehörigen der Zollverwaltung" ersetzt. 3. § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe a wird wie folgt ...
Artikel 17 StRAnpG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a und 4b, § 10a Absatz 5 und § 32b Absatz 3 Satz 1 des ...
Artikel 25 StRAnpG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... ersetzt. bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes, soweit auf § 22a des Einkommensteuergesetzes verwiesen ... b) Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes, soweit auf § 22a des Einkommensteuergesetzes verwiesen ...

Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
... oder den §§ 70 bis 74 des Soldatenversorgungsgesetzes;". 2. § 32b Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe i wird das Wort ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die Wörter „einer mitteilungspflichtigen Stelle" ersetzt. 11. § 32b Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 bis 5 ersetzt: „(3) Nach ... „Absatz 2 Satz 2" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 32b Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz," eingefügt. c) Absatz 3 Satz 2 und 3 wird ... e) Dem Absatz 33 wird folgender Satz angefügt: „§ 32b Absatz 3 bis 5 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals für ab dem 1. Januar ...
Artikel 7 StVfModG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Stellen im Sinne des § 10 Absatz 2a und 4b, § 22a Absatz 1 Satz 1 und § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes entsprechend." 2. § 20 wird ...

Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
Artikel 3 USGuSoldGNRG Folgeänderungen
... der Leistungen nach § 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes;". 2. § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe h wird wie folgt gefasst: „h) Leistungen an ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 19 SozERG Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 29.12.2020)
... durch die Wörter „Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt. 3. § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: „f) Krankengeld der Sozialen Entschädigung oder ...

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416
Artikel 1 StabSiG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 8 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...
Artikel 9 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 25.06.2017)
... 2018 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... jede Empfängerin und jeden Empfänger durch Datenfernübertragung an die in § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes bezeichnete Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung zu ...
Artikel 20 EinglVerbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „§ 183" durch die Angabe „§ 165" ersetzt. 2. In § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Absatz 3 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 2 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... im Rahmen von Kapitalerhöhungen erhaltenen neuen Anteile aufzuteilen." 11. § 32b Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe h wird wie folgt gefasst: „h) Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ...

Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
Artikel 2 InflAusG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...
Artikel 3 InflAusG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...

Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 2 InvStRefG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... Einkommens, einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b , 34, 34a und 34b des Einkommensteuergesetzes ergibt, auf die ausländischen Einkünfte ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... angesetzt." 18. § 32 Abs. 5 Satz 4 wird aufgehoben. 19. § 32b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... § 32a mit der Maßgabe zu berechnen, dass in Absatz 1 Satz 2 die Angabe „§ 32b " und die Nummer 5 entfallen sowie die Nummer 4 in folgender Fassung anzuwenden ist:  ... „(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Steuersatz nach § 32b zu ermitteln ist." 21. § 33 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „nach den §§ 32a, 32b , 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" ... den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b , 32c, 34 und 34b" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... ist." m) Absatz 43a wird wie folgt gefasst: „(43a) § 32b Abs. 2 Satz 2 und 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. ... 2006 (BGBl. I S. 2878) ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden. § 32b Abs. 3 und 4 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 5. Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a." 11. § 32b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... werden." 14. In § 34c Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 32a, 32b , 32c, 34 und 34b" durch die Angabe „§§ 32a, 32b, 34 und 34b" ersetzt. ... Angabe „§§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" durch die Angabe „§§ 32a, 32b , 34 und 34b" ersetzt. 14a. § 35 Abs. 1 wird wie folgt geändert:  ... Anwendung." g) Absatz 43a wird wie folgt gefasst: „(43a) § 32b Abs. 1 Nr. 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ... anzuwenden, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Abweichend von § 32b Abs. 3 kann das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung der ... zu veröffentlichendes Schreiben mitteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind § 32b Abs. 3 und 4 in der am 20. Dezember 2003 geltenden Fassung weiter anzuwenden." h) ...
Artikel 26 JStG 2008 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... Angabe „§§ 93, 97, 105, 111 Abs. 1 und 5, § 116 der Abgabenordnung und § 32b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.  ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7" ersetzt. 15. § 32b Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst: ... Einkommens, einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b , 34, 34a und 34b ergebende deutsche Einkommensteuer im Verhältnis dieser ausländischen ... 1 werden folgende Sätze eingefügt: „§ 32b Abs. 1 Satz 2 und 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. ... 2008 anzuwenden. § 32b Abs. 2 Satz 2 und 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. ... Einkommens, einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b , 34, 34a und 34b ergebende deutsche Einkommensteuer im Verhältnis dieser ausländischen ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 6 JStG 2010 Änderung des Investmentsteuergesetzes
...  2. § 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 32b Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend." 3. § 5 wird ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 5 JStG 2020 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 793) geändert worden ist, erhalten, gelten die Vorschriften des § 3 Nummer 6 Satz 2, des § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f und des § 33b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 2 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die Wörter „den Entlastungsbetrag nach § 32c," gestrichen. 3. § 32b Absatz 2 Satz 2 und 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) wird ...

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 4 LSV-NOG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Einkommensteuergesetzes erzielt wurden, 3. ob der Progressionsvorbehalt nach § 32b des Einkommensteuergesetzes angewendet wurde und 4. ob und in welcher Höhe nach ...
Artikel 12 LSV-NOG Änderung der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung
... § 22 des Einkommensteuergesetzes erzielt wurden und ob der Progressionsvorbehalt nach § 32b des Einkommensteuergesetzes angewendet wurde." 5. § 5 wird wie folgt ...

Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 1 StÄndG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 32b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 32c Tarifbegrenzung bei ... bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b , 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 7.664 Euro ... ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden." 13. Nach § 32b wird folgender § 32c eingefügt: „§ 32c Tarifbegrenzung bei ...

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 StBürokratAbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Sätze angefügt: „Der Träger der Sozialleistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 darf die Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) eines ...
Artikel 15 StBürokratAbG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... nach § 22a Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 4, § 10a Abs. 5 Satz 6, § 32b Abs. 3 Satz 1 und § 52 Abs. 24 Satz 2 Nr. 2, Abs. 24d Satz 3, Abs. 38a und 43a Satz 5 des ...

Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Artikel 1 StEntlG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... § 32a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 wird jeweils die Angabe „vorbehaltlich der §§ 32b , 34, 34b und 34c" durch die Angabe „vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, ... der §§ 32b, 34, 34b und 34c" durch die Angabe „vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c" ersetzt. 22. Folgender § 32d wird ... 24. In § 34c Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „nach den §§ 32a, 32b , 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 34, 34a und 34b" ... den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b , 34, 34a und 34b" ersetzt. 25. § 35 wird wie folgt geändert:  ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 4 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 82 Absatz 1 und 2" die Angabe „und § 82a" eingefügt. 2. In § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden nach dem Wort „Übergangsgeld" ein Komma und das Wort ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 74 2. DSAnpUG-EU Änderung des Einkommensteuergesetzes
... das Wort „verwenden" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt. 4. In § 32b Absatz 5 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.  ...

Zweites Familienentlastungsgesetz (2. FamEntlastG)
G. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2616; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 2. FamEntlastG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2021 vorbehaltlich der §§ 32b , 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis ...
Artikel 2 2. FamEntlastG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 09.06.2021)
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 4 InvStG Ausländische Einkünfte (vom 27.07.2016)

Wohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
§ 10 WoGG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2007)