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§ 33 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 33 Schleppen von Fahrzeugen



Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.



 
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Frühere Fassungen von § 33 StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
vom 26.07.2013 BGBl. I S. 2803

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 33 StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021)
... 3. der §§ 32a, 42 Absatz 2 Satz 1 über das Mitführen von Anhängern, des § 33 über das Schleppen von Fahrzeugen, des § 43 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1, ...
§ 70 StVZO Ausnahmen (vom 03.07.2021)
... allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller von den Vorschriften der §§ 32, 32d, 33 , 34 und 36, auch in Verbindung mit § 63, ferner der §§ 52 und 65, bei Elektrokarren ... (2) Vor der Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 33 , 34, 34b und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 07.09.2023)
... gegen eine Vorschrift über das Schleppen von Fahrzeugen in Betrieb genommen § 33 Absatz 1 Satz 1 , Absatz 2 Nummer 1, 6 § 69a Absatz 3 Nummer 3 25 € ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 48. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... 18,00 m, b) Zugmaschinen mit Anhängern 18,75 m,". 6. § 33 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 6" durch die Angabe „§ 33" ... 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 6" durch die Angabe „§ 33 " ersetzt. bb) In Nummer 19 sind die Wörter „Warnleuchten und ... Nach Nummer 1 werden folgende Nummern 1a bis 1d eingefügt: „1a. § 33 (Schleppen von Fahrzeugen) Vor dem 1. August 2013 erteilte Ausnahmegenehmigungen ...

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 1 55. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... gefasst: „(2) Vor der Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 33 , 34, 34b und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 186 - 233 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVZO (vom 01.06.2012)
... eine Vorschrift über das Schleppen von Fahrzeugen in Betrieb genommen § 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 6 § 69a Abs. 3 Nr. 3 25 € ...