§ 4 - Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 102-1 Staatsangehörigkeit
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§ 4


§ 4 hat 6 frühere Fassungen und wird in 36 Vorschriften zitiert

(1) 1Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

(2) 1Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen. 2Satz 1 ist auf ein vertraulich geborenes Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes entsprechend anzuwenden.

(3) 1Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

2Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. 3Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.

(4) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. 2Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. 3Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. 4Für den Anspruch nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes und nach § 15 ist die Rechtsfolge nach Satz 1 unbeachtlich.

(5) Absatz 4 Satz 1 gilt nicht

1.
für Abkömmlinge eines deutschen Staatsangehörigen, der die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes oder nach § 15 erworben hat, und

2.
für Abkömmlinge eines deutschen Staatsangehörigen, wenn dieser ohne den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einen Anspruch nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes oder nach § 15 gehabt hätte.


Text in der Fassung des Artikels 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes G. v. 12. August 2021 BGBl. I S. 3538 m.W.v. 20. August 2021

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Frühere Fassungen von § 4 StAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.08.2021Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
vom 12.08.2021 BGBl. I S. 3538
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 4 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 1 Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 1 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
vom 19.02.2007 BGBl. I S. 122
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 StAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 StAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 StAG (vom 20.08.2021)
... Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben 1. durch Geburt ( § 4 ), 2. durch Erklärung (§ 5), 3. durch Annahme als Kind (§ ...
§ 5 StAG (vom 20.08.2021)
... angeordnet worden ist oder ein Ausschlussgrund nach § 11 vorliegt. § 4 Absatz 1 Satz 2 , § 12a Absatz 2 bis 4 und § 37 Absatz 2 gelten entsprechend. Das ... als dessen Abkömmling geboren oder als Kind angenommen worden ist, oder 2. nach § 4 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 erwerben konnte, aber nicht erworben hat oder noch erwerben kann. (3) Das ...
§ 29 StAG (vom 27.06.2020)
... Optionspflichtig ist, wer 1. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b erworben hat, 2. nicht nach Absatz 1a im Inland aufgewachsen ist, ... (5) Auf Antrag eines Deutschen, der die Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b erworben hat, stellt die zuständige Behörde bei Vorliegen der ...
§ 34 StAG (vom 01.05.2017)
... hat die Meldebehörde in Fällen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b, in denen nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ...
§ 40b StAG
... hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Antrag kann bis zum 31. ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
 
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Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 85a AufenthG Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (vom 29.07.2017)
... Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geschaffen werden sollen. (3) Ist die Feststellung nach Absatz 1 Satz 2 ...

Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG)
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 826; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
§ 2 BevStatG Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (vom 01.11.2023)
... zusätzlich Angabe darüber, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat, 2. als Hilfsmerkmale a) Registernummer, b) Monat ...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1597a BGB Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (vom 29.07.2017)
... Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu schaffen (missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft). (2) Bestehen ...

Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV)
Artikel 1 V. v. 20.04.2022 BGBl. I S. 683; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 7 BMeldDigiV Abruf einer beschränkten Selbstauskunft aus dem Melderegister (vom 01.11.2022)
...  die Tatsache, dass die deut- sche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben wurde und nach  ...

Bundesmeldegesetz (BMG)
Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 3 BMG Speicherung von Daten (vom 01.11.2022)
... Verfahren die Tatsache, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben wurde und nach § 29 des ...

Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
§ 21 PStG Eintragung in das Geburtenregister (vom 01.11.2022)
... des Vaters, 4. auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes , 5. auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt.  ...

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 34 PStV Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (vom 01.11.2017)
... ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat, verlangt das Standesamt bei der Anzeige der Geburt Angaben darüber, ob ein ...
§ 57 PStV Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister (vom 01.01.2022)
... 8. Geschlecht des Kindes, 9. Staatsangehörigkeit des Kindes bei Erwerb nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes , 10. Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Eltern des Kindes, 11. ...
Anlage 1 PStV (zu § 11) Datenfelder in den Personenstandsregistern (vom 01.11.2022)
...  1180 Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG     X     ...

Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1950; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 10 2. BMeldDÜV Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt (vom 01.05.2022)
... des Optionsverfahrens in Fällen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in denen nach § 29 des ... des Optionsverfahrens in Fällen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in denen nach § 29 des ...

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Anhang 3. PStRÄndG zu Artikel 2 Nummer 13
...  1180 Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG     X     ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 4 11. ZustAnpV Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
...  In § 4 Absatz 3 Satz 3 , § 10 Absatz 7, § 29 Absatz 6 Satz 2 und § 38 Absatz 3 Satz 1 des ...

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 1. PStVÄndV Änderung der Personenstandsverordnung
...  1180 Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG     X     ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... Verfahren die Tatsache, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben wurde und nach § 29 ...
Artikel 3 1. BMGuaÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... 2" durch die Wörter „Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b, in denen nach § 29 ein Verlust der deutschen ...

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 1 BRBG 2010 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
...  In § 4 Absatz 4 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Artikel 1 SchwHiAusbauG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... § 4 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 1 AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geschaffen werden sollen. (3) Ist die Feststellung nach Absatz 1 Satz 2 unanfechtbar, ...
Artikel 4 AusrPflDVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu schaffen (missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft). (2) Bestehen konkrete ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 1 StARModG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Angabe „40b und 40c" durch die Angabe „und 40a" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „acht" durch das Wort „fünf" ersetzt. 3. ... 34 Satz 1" ersetzt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Absatz 1 Satz 2 , § 12a Absatz 2 bis 4, § 33 Absatz 5 und § 37 gelten entsprechend."  ... mehr fort, wenn die Auslandsaufenthalte die Hälfte der Aufenthaltsdauer, die im Fall des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder für eine Einbürgerung jeweils erforderlich ist, überschreiten."  ... Staatsangehörigkeit verliert auch ein Kind, rückwirkend zum Zeitpunkt des Erwerbs nach § 4 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 Satz 1 oder nach § 6, wenn die Voraussetzungen für diesen Erwerb nicht mehr erfüllt sind. ... wirksame Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft, b) den Wegfall des in § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 aufgeführten Aufenthaltsrechts des Elternteils, der für den Erwerb der deutschen ... Vaterschaft zur Folge hat, wirksam wird oder 3. der Beweis des Gegenteils nach § 4 Absatz 2 erbracht ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nicht verloren, wenn das ... Elternteil verwandt bleibt, 3. sonst die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Satz 1 erworben hätte oder 4. sonst staatenlos würde." 14. Die ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 5 EUAufhAsylRUG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten." 3. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. ein unbefristetes ...
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat, verlangt der Standesbeamte bei der ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
...  4. auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, 5. auf das Sachrecht, dem die ...
Artikel 2 PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung (vom 19.07.2013)
... Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008)
... Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes
V. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2249
Artikel 2 MeldeRÄndV Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... Optionsverfahrens in Fällen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in denen nach § 29 des ... Optionsverfahrens in Fällen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in denen nach § 29 des ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3538
Artikel 1 4. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... „(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben 1. durch Geburt ( § 4 ), 2. durch Erklärung (§ 5), 3. durch Annahme als Kind (§ ... 5. durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c)." 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ... Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist oder ein Ausschlussgrund nach § 11 vorliegt. § 4 Absatz 1 Satz 2 , § 12a Absatz 2 bis 4 und § 37 Absatz 2 gelten entsprechend. Das Erklärungsrecht ... als dessen Abkömmling geboren oder als Kind angenommen worden ist, oder 2. nach § 4 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 erwerben konnte, aber nicht erworben hat oder noch erwerben kann. (3) Das ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 13.11.2014 BGBl. I S. 1714
Artikel 1 2. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... (1) Optionspflichtig ist, wer 1. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b erworben hat, 2. nicht nach Absatz 1a im Inland aufgewachsen ... (5) Auf Antrag eines Deutschen, der die Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b erworben hat, stellt die zuständige Behörde bei Vorliegen der ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263
§ 26 PStGAV (vom 28.08.2007)
... Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat, verlangt der Standesbeamte bei der ...

Zweites Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
G. v. 17.05.1956 BGBl. I S. 431; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 7 2. StAngRegG
... die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. (2) Wer gemäß § 4 oder gemäß § 5 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 ...


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