1Sofern in der Werbung für ein bestimmtes Produktmodell Informationen über den Energieverbrauch oder über den Preis angegeben werden, haben die Lieferanten und Händler sicherzustellen, dass bei der Werbung für dieses Produktmodell hingewiesen wird
- 1.
- auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells und
- 2.
- auf das Spektrum der Effizienzklassen, das für dieses Produktmodell auf dem Etikett nach der einschlägigen der in Anlage 2 Abschnitt 1 genannten Delegierten Verordnungen angegeben werden muss.
2Bei Leuchten, die von der in
Anlage 2 Abschnitt 1 Absatz 1 Nummer 7 genannten Verordnung erfasst sind, haben Lieferanten und Händler lediglich sicherzustellen, dass bei Werbung nach Satz 1 die Informationen, die das Etikett enthält, nach Maßgabe der vorgenannten Verordnung bereitgestellt werden.
3Bei Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben, die von der in
Anlage 2 Abschnitt 1 Absatz 1 Nummer 11 genannten Verordnung erfasst sind, ist Satz 1 bei Händlern nur auf Werbung für den Fernabsatz und für die Fernvermarktung anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 8 EnVKV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.03.2021) ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, 15. entgegen § 6a Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Hinweis gegeben wird, 16. entgegen § ...
G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Artikel 2 EnVKNOG Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ... Form zur Verfügung." 8. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a Anforderungen an die Werbung ... § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a Anforderungen an die Werbung Lieferanten und Händler haben sicherzustellen, dass ... vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, 8. entgegen § 6a nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Hinweis bei der Werbung gegeben wird, 9. ...
V. v. 19.02.2021 BGBl. I S. 310
V. v. 24.10.2014 BGBl. I S. 1650