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Artikel 7 - Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz (GeschmMRModG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Artikel 4 Nummer 2 bis 5 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten Monats nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Oktober 2013.

 
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