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§ 8 - Transsexuellengesetz (TSG)

G. v. 10.09.1980 BGBl. I S. 1654; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2787
Geltung ab 17.09.1980; FNA: 211-6 Personenstandswesen
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§ 8 Voraussetzungen



(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie

1.
die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,

2.
(aufgehoben)

3.
*) dauernd fortpflanzungsunfähig ist und

4.
*) sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.


---
*)
Anm. d. Red.: nicht mehr anzuwenden gemäß B. v. 7. Februar 2011 (BGBl. I S. 224)



 
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Frühere Fassungen von § 8 TSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.01.2011 (10.02.2011)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 3295/07 - (zu § 8 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Transsexuellengesetzes)
vom 07.02.2011 BGBl. I S. 224
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 1 Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz (TSG-ÄndG)
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 1978
aktuell vorher 09.08.2008Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 10/05 - (zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes)
vom 01.08.2008 BGBl. I S. 1650
aktuellvor 09.08.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 TSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 TSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 TSG Gerichtliches Verfahren (vom 23.07.2009)
... genannten Hinderungsgründe inzwischen entfallen, so trifft das Gericht die Entscheidung nach § 8 . Dabei ist es an seine Feststellungen in der Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 ... 6 gelten entsprechend; die Gutachten sind auch darauf zu erstrecken, ob die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 vorliegen. In der Entscheidung auf Grund von § 8 und in der Endentscheidung nach ... nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 vorliegen. In der Entscheidung auf Grund von § 8 und in der Endentscheidung nach Absatz 2 sind auch die Vornamen des Antragstellers zu ändern, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zivildienst-Personalaktenverordnung (ZDPersAV)
V. v. 10.10.2002 BGBl. I S. 4025; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.11.2003 BGBl. I S. 2261
§ 7 ZDPersAV Aufbewahrungsfristen; Vernichtung der Personalakte
... Träger der Rentenversicherung hinzuweisen. (6) Hat ein Gericht nach § 8 des Transsexuellengesetzes unanfechtbar festgestellt, dass der Zivildienstpflichtige als dem ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 - (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes)
B. v. 18.07.2006 BGBl. I S. 2737
Entscheidung BVerfGE20060718
... zur Änderung des Vornamens und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Transsexuellengesetzes ausnimmt, sofern deren Heimatrecht vergleichbare ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 10/05 - (zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes)
B. v. 01.08.2008 BGBl. I S. 1650
Entscheidung BVerfGE20080527
... Mai 2008 - 1 BvL 10/05 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der ... 6 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der Gründe unvereinbar. 2. § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Transsexuellengesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 3295/07 - (zu § 8 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Transsexuellengesetzes)
B. v. 07.02.2011 BGBl. I S. 224
Entscheidung BVerfGE20110111
... 2011 - 1 BvR 3295/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 8 Absatz 1 Nummern 3 und 4 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die ... 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der Gründe nicht vereinbar. 2. § 8 Absatz 1 Nummern 3 und 4 des Transsexuellengesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen ...

Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz (TSG-ÄndG)
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1978
Artikel 1 TSG-ÄndG Änderung des Transsexuellengesetzes
... (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2 wird aufgehoben. 2. In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden das Komma nach dem ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 128a KostO Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen
... daß der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, nach § 8 oder § 9 Abs. 2 des Gesetzes; eine nach Nummer 2 entstandene Gebühr wird angerechnet, ...