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§ 9 - Finanzverwaltungsgesetz (FVG)

neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1972; FNA: 600-1 Finanzverwaltung
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§ 9 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 9 FVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 FVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 28.03.2024)
...  5g. die Entgegennahme, die Weiterleitung und die Übermittlung von Informationen nach § 9 Absatz 1 bis 3 und die Durchführung der Verfahren gemäß den §§ 10 bis 12 und 25 bis 27 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzanpassungsgesetz (FAnpG)
G. v. 30.08.1971 BGBl. I S. 1426; zuletzt geändert durch G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173
Artikel 13 FAnpG Überleitung bestimmter Beamter und Versorgungsberechtigter
... Bleibt das nach § 9 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Artikels 5 einem ... in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1173). (2) § 9 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Artikels 5 ist auch ...

Sechstes Überleitungsgesetz
G. v. 25.09.1990 BGBl. I S. 2106, 2153; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
§ 4 6. ÜblG Außerkrafttretende Sondervorschriften
... und Vizepräsidenten der Landespostdirektion Berlin werden mit dem Bund fortgesetzt. § 9 Abs. 2 Satz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427), das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 ZollVNeuOrgG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... b) Die Absatzbezeichnung „(2)" wird gestrichen. 6. Die §§ 8, 9 und 10 werden aufgehoben. 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) In ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 7 PStTGEG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... die Entgegennahme, die Weiterleitung und die Übermittlung von Informationen nach § 9 Absatz 1 bis 3 und die Durchführung der Verfahren gemäß den §§ 10 bis 12 und 25 bis 27 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
Artikel 1 2. FVGuaÄndG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... 2 Abs. 1 Nr. 1 über." 3. In § 6 Abs. 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 9a Satz 3" ersetzt. 4. § 7 ... Außerdem erledigt sie die ihr sonst übertragenen Aufgaben." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Leitung der Bundesfinanzdirektionen  ... Aufgaben." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Leitung der Bundesfinanzdirektionen Der Präsident oder die Präsidentin der ... mit der zuständigen Landesregierung ernannt und entlassen." 8. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Leitung der ...