Anlage 11 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlage 11 (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis


Anlage 11 hat 10 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische
Prüfung
praktische
Prüfung
Albanien 19)A1 20), A2, A, B 21), BE, C1, C1E,
C, CE, D1, D1E, D und DE
neinnein
Albanien 19)AMneinja
Andorraalleneinnein
Bosnien und Herzegowina A1, A, B neinnein
Französisch-Polynesienalleneinnein
Gibraltar 22)alleneinnein
Guernseyalleneinnein
Insel Man alleneinnein
IsraelBneinnein
Japanalleneinnein
Jerseyalleneinnein
Kosovo 23)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C,
CE, D1, D1E, D und DE 24)
neinnein
MoldauA1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE,
D1, D1E, D und DE
neinja
Republik Nordmazedonien alleneinnein
Monacoalleneinnein
Namibia 16) A1, A, B, BE, C1 17), C1E, C 17), CE neinnein
Neukaledonienalleneinnein
Neuseeland
1, 6 10)neinnein
Republik Korea 1, 2 1) neinnein
San Marino alleneinnein
Schweizalleneinnein
Serbienalle18)neinnein
Singapuralleneinnein
Südafrikaalleneinnein
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen
Herrschaftsbereich der Behörden in
Taiwan2) erteilt wurden
B/BE1)neinnein
Vereinigtes Königreich 22) alleneinnein
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien 11):
- Australian Capital Territory C 12), R 12) nein 7) nein
- New South Wales C, R nein 7) nein
- Northern Territory C 12), R 12) nein 7) nein
- Queensland C 13), R 13) nein 7) nein
- South Australia C 13), R 13) neinnein
- Tasmania C 13), R 13) neinnein
- Victoria C 14), CAR, R 14) neinnein
- Western Australia C 12), R nein 7) nein
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundes-
staaten und US-amerikanischen
Außengebiete 1):
  
- Alabama Dneinnein
- Arizona G, D, 2 neinnein
- Arkansas Dneinnein
- Colorado C, R neinnein
- Connecticut D, 1, 2 janein
- Delaware Dneinnein
- District of Columbia Djanein
- Florida Ejanein
- Idaho Dneinnein
- Illinois Dneinnein
- Indiana Operator License,
Chauffeur License 3),
Public Passenger
Chauffeur License 3),
Commercial Driver
License,
Probationary
Operator's License
ja 7) nein
- Iowa C (Noncommercial
Operator's
License) 4),
A (Commercial
Driver's License) 3),
B (Commercial
Driver's License) 3),
C (Commercial
Driver's License) 3),
D (Noncommercial
Chauffeur Driver's
License mit
Endorsement 1, 2
oder 3) 3),
Intermediate Driver's
License
neinnein
- Kansas Cneinnein
- Kentucky Dneinnein
- Louisiana Eneinnein
- Maryland C (Full License und
Provisional License)
neinnein
- Massachusetts Dneinnein
- Michigan Operatorneinnein
- Minnesota Dja 7) nein
- Mississippi operator, R janein
- Missouri Fjanein
- Nebraska Ojanein
- New Mexico Dneinnein
- North Carolina Cjanein
- Ohio Dneinnein
- Oklahoma Dneinnein
- Oregon C 7) janein
- Pennsylvania Cneinnein
- Puerto Rico 3neinnein
- South Carolina Dneinnein
- South Dakota 1 und 2 neinnein
- Tennessee Djanein
- Texas C 15), A 3), B 3) nein 7) nein
- Utah Dneinnein
- VirginiaD, M 5), A 3), B 3), C 3) neinnein
- Washington State Driver License 8)
Intermediate Driver
License 9)
neinnein
- West Virginia Eneinnein
- Wisconsin Dneinnein
- Wyoming Cneinnein
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen 1):    
- Alberta 5neinnein
- British Columbia 5, 6, 7 (Novice Driver's Licence) 7)10) neinnein
- Manitoba 5 6), 4 Stage F 3), 3 Stage F 3),
2 Stage F 3), 1 Stage F3)
neinnein
- New Brunswick 5, 7 Stufe 2 neinnein
- Newfoundland 5neinnein
- Northwest Territories 5neinnein
- Nova Scotia 5neinnein
- Ontario Gneinnein
- Prince Edward Island 5neinnein
- Québec 5neinnein
- Saskatchewan 1 und 5 neinnein
- Yukon 5neinnein


---
1)
Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)" nicht „alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
2)
Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
3)
Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.
4)
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
5)
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).
6)
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
7)
Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
8)
Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
9)
Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit".
10)
Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.
11)
Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.
12)
Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence". Kein Umtausch einer „Learner Licence".
13)
Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer „Learner Permit" bzw. „Learner Licence".
14)
Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer „Learner Permit".
15)
Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License". Kein Umtausch einer „Instruction Permit".
16)
Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
17)
Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7.500 kg berechtigt.
18)
Keine Fahrerlaubnisse auf Probe.
19)
Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 24. Januar 2017 ausgestellt wurden. Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 24. Januar 2017 kein albanischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
20)
Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse A1 aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Komplexen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.
21)
Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse B aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Technologischen Maschinen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.
22)
Amtliche Anmerkung: Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei der Ausstellung des Führerscheins vom Antragsteller verlangen, sich einem Sehtest zu unterziehen.
23)
Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 1. März 2018 ausgestellt wurden. Für Inhaber kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. März 2018 kein kosovarischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
24)
Amtliche Anmerkung: Alle von der Republik Kosovo erteilten Fahrerlaubnisklassen berechtigen auch zum Führen von Kleintraktoren, Arbeitsfahrzeugen und -maschinen und Traktoren mit Anhänger. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann nicht jedoch erfolgen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Juni 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 11 FeV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2022Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18.03.2022 BGBl. I S. 498
aktuell vorher 31.12.2019Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
aktuell vorher 19.03.2019Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 11.03.2019 BGBl. I S. 218
aktuell vorher 24.08.2017Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
aktuell vorher 28.12.2016Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
aktuell vorher 21.10.2015Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
vom 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 16.04.2014 BGBl. I S. 348
aktuell vorher 19.01.2013Artikel 2 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 10.01.2013 BGBl. I S. 35
aktuell vorher 30.06.2012Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 26.06.2012 BGBl. I S. 1394
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2279
aktuellvor 01.01.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 11 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 FeV Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 24.08.2017)
...  7. deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund ...
§ 31 FeV Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.04.2021)
... Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist ... Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland ... Sehtest, 3. § 15 über die Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11 , 4. § 19 über die Schulung in Erster Hilfe, 5. die Vorschriften ... ist entsprechend anzuwenden. Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat, aber in einer in Anlage 11 nicht aufgeführten Klasse erteilt worden ... Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat, aber in einer in Anlage 11 nicht aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im ... nicht mehr besitzt. (2) Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 die Erteilung einer ...
§ 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (vom 01.06.2022)
... er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie aus einem in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat, sofern keine Prüfung verlangt wird ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 8. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund ...
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11 ) 39 71 Duplikat des Führerscheins Nummer ... ... die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden." 15. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Die Fußnote 10 wird wie folgt gefasst:  ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. 18. In Anlage 11 wird nach der Zeile „Jersey" folgende Zeile eingefügt:  ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 11b" durch die Angabe „§ 76 Nummer 11c" ersetzt. 28. In Anlage 11 wird die Zeile „Namibia" wie folgt gefasst:  ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2279
Artikel 1 5. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... „Kategorie B" durch die Angabe „Klasse D" ersetzt. 22. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Nach der Zeile „Monaco" wird folgende ...

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Artikel 1 15. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... durch die Angabe „19. Juli 2022" ersetzt. 13. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Vor der Zeile „Andorra" werden folgende ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... einer Erlaubnis eines Drittstaates zum Führen eines Kraftfahrzeuges, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder die auf Grund eines ... wird das Wort „einer" durch das Wort „eines" ersetzt. 22. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Die Zeile „Neuseeland" wird wie folgt ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... des § 76 Nummer 11a erteilt worden sind, verwendet werden." 38. Anlage 11 wird wie folgt geändert: a) Die achte Zeile mit „Kroatien" in der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV
... des § 76 Nummer 11b erteilt worden sind, verwendet werden." 24. In Anlage 11 wird nach der Zeile „Andorra" folgende Zeile eingefügt:  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 76 Nummer 11b" durch die Angabe „§ 76 Nummer 11c" ersetzt. 18. In Anlage 11 wird die Tabelle wie folgt geändert: a) Nach der Zeile „Schweiz" wird ...


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