Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (4. ERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 EIBV § 8, § 9

Die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566) wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 8 Absatz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt:

„Diese Zugtrassen sind im Internet zu veröffentlichen und die Adresse im Bundesanzeiger bekannt zu machen."

2.
In § 9 Absatz 4 wird die bisherige Nummer 1 die Nummer 2 und die bisherige Nummer 2 die Nummer 1.



 

Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. ERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. ERÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juni 2009 (BGBl. I S. 1235) geändert worden ist, wird aufgehoben. ...